43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Mörfelden-Walldorf, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Mörfelden-Walldorf, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung, einschließlich des Niederschlagswassers. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der versiegelten Grundstücksfläche. Die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf einer Entwässerungsgenehmigung. Die Gebühren für Niederschlagswasser wurden zum 01.01.2025 angepasst und betragen 0,90 Euro pro Quadratmeter entwässerte Fläche.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang (gemessen in 100 cm Höhe). Fällungen oder Veränderungen bedürfen einer Genehmigung. Bei Verstößen können Geldbußen und Ersatzpflanzungen verhängt werden. Die Satzung trat am 01.10.2022 in Kraft und dient dem Schutz des Baum- und Heckenbestandes in der gesamten Ortslage und in Bebauungsplänen.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung trat am 14.10.2022 in Kraft und regelt die Herstellung von Stellplätzen und Abstellplätzen im gesamten Stadtgebiet. Sie unterteilt das Stadtgebiet in drei Zonen und legt die Herstellungspflicht fest. Im Rahmen der Ablösung der Stellplatzpflicht können Ausgleichszahlungen anfallen. § 6 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung erwähnt die Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen mit bestimmten Mindestanforderungen, wenn keine geeigneten Stellplätze hergestellt werden können.
Satzung ansehen →Die Förderung soll Bürger dazu ermutigen, in das Sammeln und Verwenden von Dachflächenablaufwasser zu investieren, um Abflussspitzen bei Starkregenereignissen zu entschärfen, Abwasserkanäle zu entlasten und den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren. Die Förderung gilt ab dem 01.01.2024.
Zum Programm →Das Förderprogramm "Stadtgrün statt Graustadt" unterstützt freiwillige Begrünungsmaßnahmen, um die Lebens- und Umweltqualität in der Stadt zu verbessern. Ziele sind die Verbesserung der Regenwasserrückhaltung, die Reduktion der innerstädtischen Wärmebelastung und die Bindung von Luftschadstoffen. Es werden auch zusätzliche Artenschutzmaßnahmen geförd.
Zum Programm →Das Programm zielt darauf ab, die Lebens- und Umweltqualität zu verbessern, die Regenwasserrückhaltung zu fördern und die innerstädtische Wärmebelastung zu reduzieren.
Zum Programm →Das Programm fördert die Neupflanzung von Obst- oder anderen Laubbäumen und die Begrünung von Vorgärten, um den Natur- und Umweltschutz zu stärken und die Artenvielfalt zu fördern.
Zum Programm →Das Förderprogramm "Stadtgrün statt Graustadt" unterstützt freiwillige Begrünungsmaßnahmen, um die Lebens- und Umweltqualität in der Stadt zu verbessern. Ziele sind die Verbesserung der Regenwasserrückhaltung, die Reduktion der innerstädtischen Wärmebelastung und die Bindung von Luftschadstoffen. Es werden auch zusätzliche Artenschutzmaßnahmen geförd.
Zum Programm →Das Programm fördert die Neupflanzung von Obst- oder anderen Laubbäumen und die Begrünung von Vorgärten, um den Natur- und Umweltschutz zu stärken und die Artenvielfalt zu fördern.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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