43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Rüsselsheim am Main, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rüsselsheim am Main, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Bäume und Grünbestände im Geltungsbereich der Satzung. Dazu gehören Laubbäume ab einem Stammumfang von 0,8 Metern (gemessen in 1 Meter Höhe), mehrstämmige Laubbäume, wenn die Summe der Stammumfänge 0,80 Meter überschreitet, Nadelbäume ab einem Stammumfang von 1,20 Metern (gemessen in 1 Meter Höhe) sowie Laubgehölzbestände (Hecken, flächenhafte Gebüsche und Baumbestände) ab einer bewachsenen Fläche von 50 m². Die Beseitigung oder umfangreiche Schnittmaßnahmen bedürfen einer Genehmigung der Stadt Rüsselsheim. Fällgenehmigungen sind in der Regel mit Ersatzpflanzungen oder in Ausnahmefällen mit einer Ausgleichszahlung verbunden. Die Gebühr für einen Antrag auf Beseitigung eines Baumes oder Grünbestandes beträgt 30 €, für jeden weiteren Baum oder Grünbestand 10 €, maximal 150 €.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung öffentlicher Anlagen. Es ist unter anderem nicht gestattet, öffentliche Anlagen außerhalb der Wege und Plätze zu betreten und zu befahren (Rasenflächen nur, wenn als Liegewiesen beschildert), Spiele und Sport außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen zu betreiben, Fahrzeuge aller Art außerhalb der dafür vorgesehenen Wege und Plätze zu benutzen (ausgenommen Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Dienstfahrzeuge), Gewässer zu verunreinigen oder ohne Genehmigung gewerbliche Tätigkeiten auszuüben. Hunde und sonstige Haustiere sind an der Leine zu führen und dürfen nicht auf Beeten oder Rasenflächen laufen gelassen werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die einmaligen Abwasserbeiträge für die Herstellung oder Verbesserung der Abwasseranlagen und die laufenden Abwassergebühren für die Ableitung und Reinigung des Abwassers. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und/oder künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,69 Euro pro Quadratmeter Berechnungsfläche im Jahr (Stand April 2024). Änderungen der befestigten Flächen sind der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass für bauliche und sonstige Anlagen, bei denen Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze oder Garagen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder in ausreichender Zahl und Größe an einem geeigneten Standort hergestellt werden müssen. In bestimmten Bereichen (Innenstadt, Stadtteilzentren, Werksgelände) ist die Herstellungspflicht ausgenommen. Bei Wohnungsbauvorhaben mit einem Stellplatzbedarf von mindestens 10 PKW-Stellplätzen kann die Herstellungspflicht durch die Einbindung von Car-Sharing-Stationen teilweise (maximal 50%) ausgesetzt werden. Für Stellplätze und Garagen wird ein Ablösebetrag von 5.000 € festgelegt. Es gibt keine expliziten Begrünungs-Bezüge in Bezug auf die Ablöse.
Satzung ansehen →Die SPD-Ratsfraktion begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung wieder aufzunehmen. Die Begrünung von Gebäuden wird als zentraler Bestandteil moderner Stadtentwicklung und wirksames Instrument zur Klimaanpassung angesehen.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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