43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Nümbrecht zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Nümbrecht relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Für die Beseitigung von Regenwasser werden Niederschlagswassergebühren erhoben. Die Gebührenpflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Die Berechnungsgrundlage ist die Quadratmeterzahl der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist nur bei technischen Gründen möglich. Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder in den Untergrund über technische Einrichtungen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Satzung ansehen →Die Satzung dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung und Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes, der Sicherung der Naherholung, der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Mensch und Biotope, der Erhaltung oder Verbesserung des Klimas sowie der Erhaltung und Entwicklung des Artenreichtums und des Lebensraumes für die Tierwelt. Geschützte Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Bei Entfernung eines geschützten Baumes kann eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung gefordert werden.
Satzung ansehen →Die Verordnung verbietet unter anderem das Abstellen von Gegenständen oder Lagern von Materialien in Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, sowie das Befahren der Anlagen.
Satzung ansehen →Für die Beseitigung von Regenwasser werden Niederschlagswassergebühren erhoben. Die Gebührenpflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Die Berechnungsgrundlage ist die Quadratmeterzahl der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist nur bei technischen Gründen möglich. Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder in den Untergrund über technische Einrichtungen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Satzung ansehen →Die Satzung legt Vorschriften für Neubauten, Erweiterungen, Um- und Anbauten fest, die sich an die ortstypische Eigenart der vorhandenen Bebauung anpassen müssen. Dies betrifft unter anderem Baukörper und Dächer. Es gibt keine explizite Begrünungspflicht in dieser Satzung, jedoch können Bebauungspläne der Gemeinde Nümbrecht Festsetzungen zur Begrünung enthalten. Ein Beispiel hierfür ist der Bebauungsplan "Thymiangweg", der für nicht überbaute Flächen eine Begrünung von mindestens 80 % als Grünflächen mit ständiger Vegetationsdecke vorschreibt und die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern fordert.
Satzung ansehen →Das Programm fördert Maßnahmen zur ortsgestalterischen Verbesserung und Herrichtung von Fassaden sowie zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung privater Gebäudevor-/Freiflächen im historischen Ortskern von Nümbrecht und seinen Anschlussbereichen. Ziel ist die Profilierung und Standortaufwertung in einem Teilbereich des Stadtumbaugebiets. Die Förderung soll zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Ortskerns von Nümbrecht und zu einer Standortaufwertung beitragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com