44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Pfalzgrafenweiler zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Pfalzgrafenweiler relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Abwassersatzung der Gemeinde Pfalzgrafenweiler regelt die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Sie definiert Niederschlagswasser als das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Öffentliche Abwasseranlagen umfassen demnach auch Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind. In Bebauungsplänen werden zudem Flächen zur Regelung des Wasserabflusses, naturnah gestaltete Gräben und Mulden zur Ableitung von unbelastetem Dach- und Oberflächenwasser sowie Flächen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Ableitung von Oberflächenwasser festgesetzt.
Satzung ansehen →In den örtlichen Bauvorschriften, beispielsweise im Bebauungsplan "Buchen" in Pfalzgrafenweiler-Bösingen (Fassung vom 06.11.2024), wird unter Punkt 2.3.1 "Gestaltung der unbebauten Flächen" festgelegt, dass die nicht überbauten Grundstücksflächen als Grünflächen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten sind. Eine weitere Fassung der örtlichen Bauvorschriften vom 06.03.2026 besagt unter 2.1.2 "Gestaltung der unbebauten Flächen", dass alle unbebauten und unbefestigten Freiflächen als artenreiche Wiesenflächen anzulegen und dauerhaft extensiv zu bewirtschaften sind. Zudem sind sämtliche befestigten Flächen (Wege, Zufahrten usw.) aus langfristig wasserdurchlässigen Belägen herzustellen.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler gewährt im Rahmen dieses Programms Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz. Das Programm wurde am 20.03.2018 beschlossen und die 3. Änderung in der aktuellen Fassung am 20.12.2022. Antrags- und förderberechtigt sind natürliche Personen für in ihrem Eigentum stehende Wohnungen und/oder Grundstücke, sofern die Vorhaben auf dem Gebiet der Gemeinde Pfalzgrafenweiler verwirklicht werden und nicht gewerblichen Zwecken dienen. Gefördert wird die Begrünung von Dachflächen im Wohnungsbau (einschließlich Garagen).
Zum Programm →Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler gewährt im Rahmen dieses Programms Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz. Das Programm wurde am 20.03.2018 beschlossen und die 3. Änderung in der aktuellen Fassung am 20.12.2022. Antrags- und förderberechtigt sind natürliche Personen für in ihrem Eigentum stehende Wohnungen und/oder Grundstücke, sofern die Vorhaben auf dem Gebiet der Gemeinde Pfalzgrafenweiler verwirklicht werden und nicht gewerblichen Zwecken dienen. Gefördert wird der Bau von Zisternen bei mindestens 2 m³ Speichervolumen zur Verwendung für Brauchwasser.
Zum Programm →Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler gewährt im Rahmen dieses Programms Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz. Das Programm wurde am 20.03.2018 beschlossen und die 3. Änderung in der aktuellen Fassung am 20.12.2022. Antrags- und förderberechtigt sind natürliche Personen für in ihrem Eigentum stehende Wohnungen und/oder Grundstücke, sofern die Vorhaben auf dem Gebiet der Gemeinde Pfalzgrafenweiler verwirklicht werden und nicht gewerblichen Zwecken dienen. Gefördert wird die Pflanzung eines Obstbaumhochstammes auf Markung Pfalzgrafenweiler (Pfalzgrafenweiler mit Teilorten).
Zum Programm →Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler gewährt im Rahmen dieses Programms Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Umweltschutz. Das Programm wurde am 20.03.2018 beschlossen und die 3. Änderung in der aktuellen Fassung am 20.12.2022. Antrags- und förderberechtigt sind natürliche Personen für in ihrem Eigentum stehende Wohnungen und/oder Grundstücke, sofern die Vorhaben auf dem Gebiet der Gemeinde Pfalzgrafenweiler verwirklicht werden und nicht gewerblichen Zwecken dienen. Gefördert werden Flächenentsiegelungen (Umwandlung von geschlossenen Flächen in Grünbereiche oder wasserdurchlässige Beläge).
Zum Programm →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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