43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Rheine, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rheine, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung der Stadt Rheine dient dem Schutz des Baumbestandes zur Sicherstellung des Naturhaushaltes, der Gestaltung des Stadtbildes und der Verbesserung des Stadtklimas. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind (Laubbäume ab 60 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 Meter Höhe; Ausnahmen für Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie) und unter welchen Bedingungen Fällungen oder größere Eingriffe genehmigt werden können. In der Regel ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben, alternativ kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden.
Satzung ansehen →Die Stadt Rheine unterstützt Immobilieneigentümer in der Innenstadt bei der Neugestaltung von Fassaden, wobei Fassadenbegrünungen explizit als förderfähig anerkannt werden. Das Programm trägt zur Verbesserung des Stadtbildes und zur Klimaanpassung bei.
Zum Programm →Die Stadt Rheine fördert über den ProKlima-Fonds extensive und intensive Dachbegrünungen im Stadtgebiet. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern, CO2 zu binden, Gebäudeaufheizung zu reduzieren, das Kanalnetz zu entlasten und die Biodiversität zu fördern. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen als Eigentümer oder Nutzer von Gebäuden (Wohn- oder Nutzgebäude wie Carports/Garagen). Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits durch Bebauungspläne oder andere rechtliche Rahmenbedingungen vorgeschrieben sind oder durch andere öffentliche Programme finanziert werden.
Zum Programm →Die Stadt Rheine unterstützt Immobilieneigentümer im Quartier Schotthock bei der Neugestaltung von Fassaden, wobei Fassadenbegrünungen explizit als förderfähig anerkannt werden. Das Programm trägt zur Verbesserung des Stadtbildes und zur Klimaanpassung bei.
Zum Programm →Der ProKlima-Fonds der Stadt Rheine bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Im Kontext des Förderprogramms „ISEK Schotthock“ werden Entsiegelungen und Begrünungen von Gärten und Höfen gefördert, um zur städtebaulichen Aufwertung und zur Verbesserung des Ortsbildes beizutragen.
Zum Programm →Im Rahmen des ProKlima-Fonds und des Förderprogramms „ISEK Schotthock“ werden Maßnahmen gefördert, die zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung beitragen. Dies ist insbesondere bei Dachbegrünungen der Fall, die das Kanalnetz entlasten und Überflutungen vorbeugen sollen.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com