44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Rheinfelden (Baden), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rheinfelden (Baden), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt die Möglichkeit, die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen abzulösen, wenn die Herstellung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Ablösungsbeträge liegen bei 12.000,00 EUR pro Stellplatz im Innenstadtgebiet und 10.000,00 EUR im übrigen Stadtbereich. Der Ablösungsbetrag dient der Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen in der Stadt. Es gibt keine explizite Erwähnung eines Begrünungsbezugs in dieser Satzung, außer dass die Ablöse für die Schaffung von Parkraum genutzt wird, was indirekt Flächen für Begrünung freihalten könnte.
Satzung ansehen →Die örtlichen Bauvorschriften legen fest, dass nicht überbaute Flächen der bebaubaren Grundstücke Grünflächen oder Gartenbereiche sein müssen. Steingärten sind nur zulässig, wenn eine natürliche Verbindung zum darunterliegenden Boden besteht, und Steinaufschüttungen ("Schottergärten") sind nicht zulässig. Wege und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, und Stellplätze sind zu begrünen. Flachdächer, auch von Nebenanlagen, sind nach aktuellem Stand der Technik zu begrünen. Die Satzung legt erhöhte Anforderungen an Rohrleitungen und Schächte bei Grundstücksentwässerungen fest. Keller sind mittels geeigneter Maßnahmen gegen sich im verfüllten Arbeitsraum sammelndes und aufstauendes Regenwasser zu schützen. Der Anschluss von Dränagen an die öffentliche Mischwasserkanalisation ist nicht zulässig. Die Befestigung von ebenerdigen Pkw-Stellplätzen und ausschließlich Notfahrzeugen dienenden Verkehrsflächen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und muss das Ve
Satzung ansehen →Die Stadt Rheinfelden (Baden) weist darauf hin, dass Bäume einem besonderen Schutz unterliegen können, sei es als "Geschützte Landschaftsbestandteile" durch Baumschutzverordnungen oder -satzungen oder als Naturdenkmal. Für das Fällen von Bäumen kann eine Genehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn diese einem besonderen Schutz unterliegen. Es wird auch auf den Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes hingewiesen, insbesondere das Verbot, Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, mit Ausnahmen für schonende Form- und Pflegeschnitte.
Satzung ansehen →Die örtlichen Bauvorschriften legen fest, dass nicht überbaute Flächen der bebaubaren Grundstücke Grünflächen oder Gartenbereiche sein müssen. Steingärten sind nur zulässig, wenn eine natürliche Verbindung zum darunterliegenden Boden besteht, und Steinaufschüttungen ("Schottergärten") sind nicht zulässig. Wege und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, und Stellplätze sind zu begrünen. Flachdächer, auch von Nebenanlagen, sind nach aktuellem Stand der Technik zu begrünen.
Satzung ansehen →Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert Privathaushalte bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung und Heckenpflanzung. Die Förderung wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. Dachbegrünungen sorgen für Abkühlung, fördern die Dämmung, funktionieren als CO2- und Wasserspeicher und bieten Lebensräume für Insekten.
Zum Programm →Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert Privathaushalte bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung und Heckenpflanzung. Die Förderung wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. Dachbegrünungen sorgen für Abkühlung, fördern die Dämmung, funktionieren als CO2- und Wasserspeicher und bieten Lebensräume für Insekten.
Zum Programm →Die Stadt fördert Maßnahmen zur Flächenentsiegelung mit Begrünung als Teil des "Klimabonus"-Programms. Ziel ist es, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und die kommunale Energiewende zu beschleunigen.
Zum Programm →Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert Privathaushalte bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung und Heckenpflanzung. Die Förderung wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. Dachbegrünungen sorgen für Abkühlung, fördern die Dämmung, funktionieren als CO2- und Wasserspeicher und bieten Lebensräume für Insekten.
Zum Programm →Im Rahmen der Förderrichtlinie "Klimabonus" können auch Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken gefördert werden.
Zum Programm →Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert Privathaushalte bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung und Heckenpflanzung. Die Förderung wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. Dachbegrünungen sorgen für Abkühlung, fördern die Dämmung, funktionieren als CO2- und Wasserspeicher und bieten Lebensräume für Insekten.
Zum Programm →Die Stadt fördert Maßnahmen zur Flächenentsiegelung mit Begrünung als Teil des "Klimabonus"-Programms. Ziel ist es, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und die kommunale Energiewende zu beschleunigen.
Zum Programm →Die Stadt fördert Maßnahmen zur Flächenentsiegelung mit Begrünung als Teil des "Klimabonus"-Programms. Ziel ist es, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und die kommunale Energiewende zu beschleunigen.
Zum Programm →Die Stadt fördert Maßnahmen zur Flächenentsiegelung mit Begrünung als Teil des "Klimabonus"-Programms. Ziel ist es, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und die kommunale Energiewende zu beschleunigen.
Zum Programm →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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