44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Rosengarten zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
LBO §9 verpflichtet zu Grünflächen oder Gebäudebegrünung. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW). saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Rosengarten relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Die Satzung schützt Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm (gemessen in 120 cm Höhe über dem Boden) im gesamten Gemeindegebiet. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm in 120 cm Höhe einen Umfang von 80 cm aufweist. Ersatzpflanzungen sind ab dem Zeitpunkt der Pflanzung geschützt. Verboten ist das Entfernen, Schädigung oder wesentliche Verändern der Gestalt geschützter Bäume. Die Satzung dient dem Erhalt des Orts- und Landschaftsbildes, der Förderung des Naturhaushalts, der Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklimas sowie der Abwehr schädlicher Einwirkungen. Sie regelt auch Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten sowie die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen. Im Baugenehmigungsverfahren müssen vorhandene Bäume im Lageplan eingetragen werden.
Satzung ansehen →Abschnitt 4 dieser Polizeiverordnung regelt den Schutz der Grün- und Erholungsanlagen. Es werden Verhaltensweisen untersagt, die die Anlagen beschädigen, verunreinigen oder die Erholung anderer stören könnten, wie z.B. das Betreten oder Befahren außerhalb freigegebener Wege, das Verändern von Anpflanzungen, das Entfernen von Pflanzen oder Steinen, das unangeleinte Umherlaufenlassen von Hunden (auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Spielfeldern und Liegewiesen sind Hunde nicht erlaubt) und das Beschädigen von Einrichtungen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Rosengarten. Sie definiert Abwasser, zu dem auch Niederschlagswasser gehört. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde die Lage und Größe der Flächen mitzuteilen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Es gibt auch ein Formular für den Antrag auf Genehmigung zur Herstellung eines Anschlusses an die Regenwasserkanalisation, in dem Angaben zu Hofflächen, Dachflächen und der Art der Regenwasserunterbringung gemacht werden müssen.
Satzung ansehen →Es gibt ein Förderprogramm für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, bei dem Zuwendungen des BAFA durch die Gemeinde Rosengarten aufgestockt werden. Der Höchstbetrag für die gemeindliche Förderung beträgt pro Wohneinheit mit eigenständiger Heizung 500 € für Warmwasserbereitung, 500 € für Heizungsunterstützung und 50 € für jede in der Wohneinheit gemeldete Bewohner.
Zum Programm →Die Gemeinde Rosengarten bietet eine Förderung für Balkonkraftwerke an. Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von 600 Watt beträgt die Fördersumme 75 Euro, für Anlagen mit 601 bis 800 Watt 100 Euro.
Zum Programm →Die Gemeinde Rosengarten fördert den Anbau von Obst- und Laubbäumen, um die Hausgärten und die Landschaft zu bereichern, Lebensgrundlagen für Kleinlebewesen und Vögel zu schaffen, das Kleinklima positiv zu beeinflussen und zur Luftreinhaltung beizutragen.
Zum Programm →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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