43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Salzkotten, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) (aktuelle Fassung)
Die Landesbauordnung ist die zentrale baurechtliche Vorschrift in Nordrhein-Westfalen. Für ein konkretes Bauvorhaben sind insbesondere die Regelungen zu Begrünung von Grundstücksflächen, Stellplatzpflichten, Abstandsflächen und Bauantragsverfahren maßgeblich. Da Landesbauordnungen regelmäßig novelliert werden, sind die genauen Paragraphen-Bezeichnungen über die verlinkte amtliche Quelle zu prüfen.
Mehr erfahren →Träger: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.
Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zum Schutz der Natur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land NRW unterstützt Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung dienen. Gefördert werden Pläne, Gutachten, Entwicklungs-, Pflege-, Erschließungs-, Erhaltungs- und Artenschutzmaßnahmen sowie Grunderwerb.
Träger: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, die der Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, dem Ausgleich von Standortnachteilen und der Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Träger: Land Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW fördert Modernisierungsmaßnahmen an bestehendem Wohnraum (Mietwohnraum, Eigenheime, Eigentumswohnungen) durch Darlehen. Gefördert werden Bau- und Baunebenkosten, Photovoltaik-Installation, Barrierefreiheit sowie Wohnraumschaffung durch Um- und Ausbau. Das Darlehen beträgt max. 220.000 EUR pro Wohnung/Eigenheim.
Träger: Land Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Mietwohnraum schaffen wollen für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Träger: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Träger: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW fördert die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und bezahlbarer Wohnstandorte und -angebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen und umfasst Mietwohnraum, Wohneigentum, Modernisierung und spezielle Wohnformen.
Träger: NRW.BANK
Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Umweltschutzes und beim barrierefreien Umbau Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres Hauses.
Träger: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms für Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz in Nordrhein-Westfalen. Unterstützt Denkmalschutzprojekte durch Zuschüsse.
Träger: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
Förderprogramm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Klimaschutztechnik. Unterstützt Smart Cities, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Städtebau und Wohnungsbau in NRW.
Träger: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: BAFA, KfW
Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Unterstützt werden u.a. Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse) und Heizungsoptimierung. Zuschüsse bis 70% der förderfähigen Kosten, ergänzende zinsgünstige Darlehen sind möglich.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com