39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Schneverdingen, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Schneverdingen, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Verordnung regelt die Nutzung und den Schutz öffentlicher Flächen und Anlagen, einschließlich Grünflächen. Sie enthält Bestimmungen zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und -gefährdungen durch Bepflanzungen, zum Umgang mit Tieren in öffentlichen Anlagen (Leinenzwang) und zur Vermeidung von Verunreinigungen.
Satzung ansehen →Im Rahmen von Bebauungsplänen gibt es naturschützerisch-grünordnerische Festsetzungen, die auch den Baumschutz betreffen. Die Stadt Schneverdingen prüft zudem die Einführung einer Baumschutzsatzung zum Erhalt alter, besonders schützenswerter Bäume.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung und berücksichtigt dabei die abflussrelevanten Flächen. Sie bietet Anreize zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr durch die Verringerung versiegelter Flächen und die Förderung des natürlichen Wasserkreislaufs auf den Grundstücken. Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in private Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf eingeleitet wird, bleiben unberücksichtigt. Bei Versickerungsanlagen mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf wird ein reduzierter Faktor angewendet.
Satzung ansehen →Die Stadt Schneverdingen hat zum 01.04.2023 ein kommunales Programm zur Förderung von Gehölzpflanzungen auf Privatgrundstücken eingeführt. Ziel ist es, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen und eine ökologische Aufwertung des Siedlungsgebiets zu erreichen. Gefördert wird der Kauf von heimischen, hochstämmigen Laubbäumen, bestimmten heimischen Großsträuchern sowie hochstämmigen Obstbäumen.
Zum Programm →Der Umweltförderfonds fördert die Erstellung von Regenwassernutzungsanlagen, bei denen Regenwasser von Dachflächen gesammelt und zur Brauchwassernutzung (z.B. WC-Spülung) und/oder zur Gartenbewässerung genutzt wird. Gefördert werden Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ und einem Anschluss von mindestens 50 m² überdachter Fläche.
Zum Programm →Der Umweltförderfonds der Stadt Schneverdingen unterstützt private und gewerbliche Bauherren bei der Realisierung ökologischer und klimafreundlicher Baumaßnahmen auf Grundstücken in städtischen Baugebieten. Dazu gehören auch Begrünungen von Dächern und Fassaden.
Zum Programm →Der Umweltförderfonds fördert auch naturnahe Gartengestaltungen und andere Maßnahmen, die zum Schutz des Grundwassers oder Klimas beitragen. Die Stadt Schneverdingen fördert zudem durch die Umstellung der Niederschlagswassergebühr auf einen Flächenmaßstab die Entsiegelung, da dies die Gebühr senken kann.
Zum Programm →Der Umweltförderfonds der Stadt Schneverdingen unterstützt private und gewerbliche Bauherren bei der Realisierung ökologischer und klimafreundlicher Baumaßnahmen auf Grundstücken in städtischen Baugebieten. Dazu gehören auch Begrünungen von Dächern und Fassaden.
Zum Programm →Der Umweltförderfonds fördert auch naturnahe Gartengestaltungen und andere Maßnahmen, die zum Schutz des Grundwassers oder Klimas beitragen. Die Stadt Schneverdingen fördert zudem durch die Umstellung der Niederschlagswassergebühr auf einen Flächenmaßstab die Entsiegelung, da dies die Gebühr senken kann.
Zum Programm →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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