39 geschützte Arten in Niedersachsen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Soltau, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Region Hannover mit Förderprogramm Dachbegrünung (ab 25 m²). Niedersächsischer Weg als Naturschutz-Vereinbarung.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Niedersachsen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Soltau, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen im öffentlichen und privaten Bereich. Für die Fällung oder den Rückschnitt ist eine Genehmigung erforderlich, die erteilt werden kann, wenn der Baum krank ist, eine unzumutbare Belastung darstellt oder Gefahren ausgehen. Bei einem Abgang von als zu erhaltenden Bäumen ist ein Ersatz in gleicher Art mit einem bestimmten Stammumfang vorzunehmen. In Bebauungsplänen sind zudem Flächen zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Gestaltung in den alten Teilen der Soltauer Innenstadt. Der genaue Begrünungsbezug müsste in der Satzung selbst detaillierter geprüft werden. Es gibt auch Hinweise in Bebauungsplänen auf "Flächen mit Bindungen für die Bepflanzung, Bäume zu erhalten, von Bebauung freizuhaltende Flächen" und "Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern". Zudem wird in einem Bebauungsplan festgelegt, dass je angefangene 500 m² Baugrundstück ein mittelkroniger standortheimischer Laubbaum anzupflanzen und zu erhalten ist. Für jeweils 5 errichtete Stellplätze ist ebenfalls mindestens ein standortheimischer Laubbaum mit einer Baumscheibe von mindestens 10 m² anzupflanzen und zu erhalten. Die Stadt Soltau geht zudem aktiv gegen Schottergärten vor, da die Niedersächsische Bauordnung vorschreibt, dass Grünflächen auf dem Grundstück auch Grünflächen sein müssen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Beseitigung von Niederschlagswasser, wobei die Beseitigung vorrangig durch die Grundstückseigentümer erfolgen soll. Sie definiert Niederschlagswasser als abfließendes Wasser von bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen. Die Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten und Versickern von Niederschlagswasser. Es gibt auch eine "Satzung der Stadt Soltau über die Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung)", die Gebühren für Niederschlagswasser pro m² abflusswirksamer Fläche festlegt.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt den Geldbetrag fest, den ein Bauherr an die Stadt zahlen muss, wenn er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise nicht herstellen kann. Ein direkter Begrünungsbezug in der Ablösesatzung selbst konnte nicht explizit gefunden werden. Allerdings wird in einem Bebauungsplan festgesetzt, dass für jeweils 5 errichtete Stellplätze mindestens ein standortheimischer Laubbaum mit einer Baumscheibe von mindestens 10 m² anzupflanzen und zu erhalten ist.
Satzung ansehen →Träger: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Zinsverbilligte Kredite für Eigentumsbildung und energetische Sanierung in Niedersachsen.
Träger: MU Niedersachsen
Förderung für Klimaanpassungskonzepte, Schwammstadt, Begrünung in Kommunen.
Träger: NBank
Zinsverbilligtes Darlehen für energetische Sanierung. Keine direkte WP-Zuschussförderung auf Landesebene.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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