43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Solingen, Klingenstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Hangsicherungs-Festsetzungen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Solingen, Klingenstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung schützt den Baumbestand in Solingen, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern, das Orts- und Landschaftsbild zu gestalten, schädliche Einwirkungen abzuwehren, das Stadtklima zu verbessern und den Artenreichtum sowie den Lebensraum für die Tierwelt zu erhalten. Sie gilt für Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im Geltungsbereich des Landschaftsplanes außerhalb besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft. Geschützt sind lebende Bäume aller Baumarten (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Obstbäume sind geschützt, wenn sie zusätzlich eine Stammlänge von 170 cm aufweisen. Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen, verbietet bestimmte Handlungen wie das Fällen oder Beschneiden ohne Genehmigung und legt fest, welche Bäume geschützt sind. Sie enthält auch Bestimmungen für den Baumschutz in Baugenehmigungsverfahren.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Entwässerung von Grundstücken und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, einschließlich des Umgangs mit Niederschlagswasser. Sie legt fest, dass für die Einleitung von Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz eine Niederschlagswassergebühr erhoben wird. Sie beschreibt auch die Möglichkeiten zur Gebührenermäßigung bei Dachbegrünung (abzüglich 75 % der relevanten Fläche) und Versickerungsanlagen mit Notüberlauf (abzüglich 50 % der relevanten Fläche). Die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser obliegt den Technischen Betrieben Solingen, wobei Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht befreit werden können, z.B. durch naturnahe Regenwasserbeseitigung wie Mulden-, Flächen-, Rigolen- oder Schachtversickerung.
Satzung ansehen →Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie stadtökologisch sinnvolle Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen. Die Programme unterstützen Eigentümer bei der Verbesserung des Erscheinungsbildes ihrer Häuser und Innenhöfe, um die Attraktivität der Stadtteile zu steigern. Gefördert werden unter anderem Renovierungen, Begrünungen und die Gestaltung von Freiflächen.
Zum Programm →Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie stadtökologisch sinnvolle Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen. Die Programme unterstützen Eigentümer bei der Verbesserung des Erscheinungsbildes ihrer Häuser und Innenhöfe, um die Attraktivität der Stadtteile zu steigern. Gefördert werden unter anderem Renovierungen, Begrünungen und die Gestaltung von Freiflächen.
Zum Programm →Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie stadtökologisch sinnvolle Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen. Die Programme unterstützen Eigentümer bei der Verbesserung des Erscheinungsbildes ihrer Häuser und Innenhöfe, um die Attraktivität der Stadtteile zu steigern. Gefördert werden unter anderem Renovierungen, Begrünungen und die Gestaltung von Freiflächen.
Zum Programm →Förderung von Maßnahmen zur erstmaligen Dachbegrünung auf bestehenden Gebäuden und Nebengebäuden. Die Stadt Solingen fördert Dachbegrünungen, um zur Klimaanpassung beizutragen. Förderfähig sind Kosten für Ausführungsarbeiten durch gewerbliche Betriebe. Antragsformulare und Förderrichtlinien stehen zum Download bereit.
Zum Programm →Förderung der Entschotterung von Gärten und versiegelten Flächen sowie deren Umwandlung in naturnahe Gärten. Das Programm zielt darauf ab, versiegelte Flächen zu reduzieren, um sommerlicher Überhitzung entgegenzuwirken, die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen und die Artenvielfalt zu stärken.
Zum Programm →Förderung der Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnahe Gärten. Das Programm der Stadt Solingen, das seit dem 1. Januar 2022 läuft, unterstützt die Begrünung von Vorgärten, um ökologische Vorteile zu erzielen und das Mikroklima zu verbessern.
Zum Programm →Träger: kommune
Klingenstadt Solingen fördert Dachbegrünungen
Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, auf ihren privaten Grundstücken Bäume zu pflanzen. Die Stadt Solingen fördert Baumpatenschaften, um das innerstädtische Klima zu verbessern, Lebensraum für Tiere zu schaffen und die Lebensqualität zu erhöhen. Es werden standortgerechte Laub- oder Obstbäume durch ein fachkundiges Unternehmen geliefert und gepflanzt.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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