44 geschützte Arten in Baden-Württemberg. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Baden-Württemberg und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wäschenbeuren relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) §8a-§8e
Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen in Baden-Württemberg. Mindestens 60% der Dachfläche, geeignet zur Stromerzeugung. Auch für offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
Mehr erfahren →Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) (aktuelle Fassung)
Die Landesbauordnung ist die zentrale baurechtliche Vorschrift in Baden-Württemberg. Für ein konkretes Bauvorhaben sind insbesondere die Regelungen zu Begrünung von Grundstücksflächen, Stellplatzpflichten, Abstandsflächen und Bauantragsverfahren maßgeblich. Da Landesbauordnungen regelmäßig novelliert werden, sind die genauen Paragraphen-Bezeichnungen über die verlinkte amtliche Quelle zu prüfen.
Mehr erfahren →Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsgünstiges Darlehen für Familien mit Kind beim Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum in BW.
Träger: L-Bank Baden-Württemberg
Zinsverbilligte Darlehen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien.
Träger: L-Bank
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert nachhaltige, strukturverbessernde Investitionen in Gemeinden Baden-Württembergs. Schwerpunkte sind Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden bevorzugt oder sind Voraussetzung für kommunale Projekte.
Träger: Umweltministerium BW
Pauschalbetrag für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks (steckerfertige PV-Anlage) in BW. Aktuelle Förderperiode 2026.
Träger: KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW
Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen inkl. Begrünung, Klimaanpassung und energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Träger: Umweltministerium BW
Förderung von Klimaanpassungsprojekten in Kommunen und Quartieren — Schwammstadt, Hitzeaktionsplan, Begrünungskonzepte.
Träger: Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg
Projektförderung zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. Geeignet für Maßnahmen, die seltene Arten in BW unterstützen.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW
Vertragsnaturschutz und investive Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen, Arten und Kulturlandschaft. Förderung von CEF-Maßnahmen möglich.
Träger: KEA + BAFA
Zusätzlich zur Bundesförderung Energieberatung gibt es BW-spezifische Beratungs-Boni über die regionalen Energieagenturen (z.B. Energieagentur LK Böblingen).
Träger: L-Bank
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehen bekommen.
Träger: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten Zuschüsse für städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Förderung unterstützt die Umsetzung von Vorbereitungs-, Ordnungs- und Baumaßnahmen sowie die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur Stärkung der Innenentwicklung und nachhaltigen Erneuerung.
Träger: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen, von Tier- und Pflanzenarten und der Kulturlandschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Träger: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Förderung zur Planung, Pflege und Entwicklung von Naturparken in Baden-Württemberg als naturnahe Erholungslandschaften. Stärkt ländliche Räume durch Projekte von Kommunen, Unternehmen, Vereinen oder Privatpersonen innerhalb der Naturparke, die zur regionalen Entwicklung beitragen.
Träger: L-Bank
Förderung für Photovoltaikanlagen privater Wohnhäuser in Baden-Württemberg durch Darlehen der L-Bank. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die PV-Anlagen auf ihren Wohnhäusern installieren möchten.
Träger: L-Bank
Das Kombi-Darlehen Wohnen schließt Finanzierungslücken bei Bau, Kauf oder energetischer Sanierung von Immobilien, wenn bereits eine Förderung der L-Bank, KfW oder BAFA besteht. Für bestimmte energieeffiziente Sanierungen gibt es zusätzlich eine Klimaprämie als Tilgungszuschuss.
Träger: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm fördert die Erhaltung und Sanierung von Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg. Es richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Träger: L-Bank
Die L-Bank bietet zinsgünstige Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden in Baden-Württemberg. Gefördert werden energetische Sanierungen (BEG WG Kredit 261, 262) und barrierefreie Umbauten (Altersgerecht Umbauen 159) nach KfW-Standards, um die CO2-Bilanz zu verbessern und Barrieren zu reduzieren.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: BAFA, KfW
Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Verbesserung von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Unterstützt werden u.a. Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse) und Heizungsoptimierung. Zuschüsse bis 70% der förderfähigen Kosten, ergänzende zinsgünstige Darlehen sind möglich.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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