43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wassenberg, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wassenberg, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Gestaltungssatzung zielt darauf ab, den historischen Stadtkern von Wassenberg in seiner baulichen Eigenart zu bewahren und vor gestalterischen Fehlentwicklungen zu schützen. Sie enthält auch Regelungen für nicht bebaute Grundstücksflächen, wobei mindestens ein Drittel dieser Flächen mit Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden muss. Pro 150 qm nicht überbauter Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Stellplätze sind mit Laubbäumen oder Sträuchern einzugrünen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellungspflicht für Stellplätze und Fahrradabstellplätze sowie die Möglichkeit der Ablösung der Stellplatzpflicht. Für die Festlegung des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht wird das Stadtgebiet in Gebietszonen unterteilt.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt das Anschlussrecht für Niederschlagswasser und die Abwasserbeseitigung im Allgemeinen. Die Niederschlagswassergebühr wird über die befestigten Flächen ermittelt, von denen Niederschlagswasser in den städtischen Kanal gelangen kann.
Satzung ansehen →Diese Verordnung regelt die Nutzung und den Schutz öffentlicher Anlagen und Verkehrsflächen, einschließlich Grünflächen. Sie untersagt unter anderem, in Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern, sowie Sträucher und Pflanzen unbefugt zu entfernen, zu beschädigen oder zu verändern.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten oder versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann. Bei Veränderungen der bebauten und/oder befestigten Fläche ist dies der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Satzung ansehen →Das beantragte Förderprogramm zielt darauf ab, Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell zu unterstützen, wenn sie ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in naturnahe Grünflächen umwandeln. Ziel ist es, Anreize zu schaffen, um Schottergärten in blühende Oasen umzuwandeln und so die Artenvielfalt zu fördern und Hitzeprobleme zu mindern. Eine Mindestfläche von 5qm soll zurückgebaut werden, und die Begrünung muss mindestens 10 Jahre erhalten bleiben.
Zum Programm →Die Stadt Wassenberg fördert die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solaranlagen mit einem Zuschuss von 100,00 Euro pro Wohneinheit. Das Antragsverfahren hierzu beginnt am 2. September 2024 und erfolgt nach dem "Windhundprinzip". Insgesamt können 50 Anträge aus einem Gesamtbudget von 5.000 Euro berücksichtigt werden.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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