43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Werther (Westf.), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Werther (Westf.), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Es handelt sich um eine Gestaltungssatzung, die potenziell Begrünungspflichten enthalten könnte. Die genauen Inhalte sind ohne Einsicht in das Dokument nicht detailliert darstellbar.
Satzung ansehen →Es handelt sich um eine Gestaltungssatzung, die potenziell Begrünungspflichten enthalten könnte. Die genauen Inhalte sind ohne Einsicht in das Dokument nicht detailliert darstellbar.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Gebühren für Niederschlagswasser und legt fest, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Werther (Westf.) das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers umfasst. Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt ab dem 01.01.2026 1,08 €/m².
Satzung ansehen →Die Satzung schützt den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern, das Orts- und Landschaftsbild zu gestalten und zu pflegen, schädliche Einwirkungen abzuwehren, das Stadtklima zu erhalten oder zu verbessern und einen artenreichen Baumbestand zu bewahren. Sie regelt den Schutz von Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang und enthält Verbote, Ausnahmen, Befreiungen und Regelungen für Ersatzpflanzungen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Ablösung von Stellplätzen. Ein direkter Begrünungs-Bezug müsste in den jeweiligen Satzungen geprüft werden.
Satzung ansehen →Das Programm fördert Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klimafreundliche Mobilität, Klimafolgenanpassung und Biologische Vielfalt. Es werden Anlagen zur Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser unterstützt, um CO2-Emissionen zu reduzieren, Hitzebelastungen zu verringern, das Mikroklima zu verbessern und die biologische Vielfalt zu fördern.
Zum Programm →Das Programm fördert Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klimafreundliche Mobilität, Klimafolgenanpassung und Biologische Vielfalt. Es werden Gründächer und Fassadenbegrünungen unterstützt, um CO2-Emissionen zu reduzieren, Hitzebelastungen zu verringern, das Mikroklima zu verbessern und die biologische Vielfalt zu fördern.
Zum Programm →Das Programm fördert Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klimafreundliche Mobilität, Klimafolgenanpassung und Biologische Vielfalt. Es werden Baumpflanz-Aktionen durch die Ausgabe eines kostenfreien, wurzelnackten Stecklings eines heimischen Obstgehölzes unterstützt, um CO2-Emissionen zu reduzieren, Hitzebelastungen zu verringern, das Mikroklima zu verbessern und die biologische Vielfalt zu fördern.
Zum Programm →Das Programm fördert Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Klimafreundliche Mobilität, Klimafolgenanpassung und Biologische Vielfalt. Es wurde um die Förderung von Vorgartenumgestaltungen erweitert, um CO2-Emissionen zu reduzieren, Hitzebelastungen zu verringern, das Mikroklima zu verbessern und die biologische Vielfalt zu fördern.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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