43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wetter (Ruhr), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wetter (Ruhr), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung schützt Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen. Sie regelt unter anderem Verbote bezüglich des Umgangs mit geschützten Bäumen, Ausnahmen und Befreiungen sowie Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen bei Entfernung von Bäumen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen. Ist die Herstellung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, kann auf die Herstellung verzichtet werden, wenn ein Geldbetrag (Ablösung) an die Stadt gezahlt wird. Ein direkter Begrünungs-Bezug in Bezug auf die Ablösebeträge konnte in den gefundenen Snippets nicht explizit festgestellt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigungspflicht des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) und definiert Abwasser als Schmutz- und Niederschlagswasser. Sie legt fest, dass der Stadtbetrieb die erforderlichen Anlagen zur Abwasserbeseitigung bereitstellt und die Gebühren für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der direkt oder indirekt in eine öffentliche Abwasseranlage ableitenden Flächen maßgebend, wobei nachweislich auf dem Grundstück verbleibende Frischwassermengen auf Antrag in Abzug gebracht werden können.
Satzung ansehen →Die Stadt Wetter (Ruhr) gewährt Beihilfen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bzw. des Stadtbildes, für Begrünungsmaßnahmen und zur Pflege von Denkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Zum Programm →Die Stadt Wetter (Ruhr) gewährt Beihilfen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bzw. des Stadtbildes, wozu auch die Entsiegelung von Flächen zur Begrünung zählt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Zum Programm →Das Programm fördert die Entsiegelung von Flächen als Teil der Neu-/Umgestaltung von Hofflächen, um eine nachhaltige, klimatische Verbesserung des Stadtbildes, des Umfeldes und der Aufenthaltsqualität im Umbaugebiet zu bewirken. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Das Objekt muss sich innerhalb des Fördergebietes Innenstadt Alt-Wetter befinden und die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
Zum Programm →Das Programm fördert die Neu-/Umgestaltung bzw. Begrünung von Gebäudefassaden, Hofflächen und Dachbegrünungen, um eine nachhaltige, klimatische Verbesserung des Stadtbildes, des Umfeldes und der Aufenthaltsqualität im Umbaugebiet zu bewirken. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Das Objekt muss sich innerhalb des Fördergebietes Innenstadt Alt-Wetter befinden und die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
Zum Programm →Die Stadt Wetter (Ruhr) gewährt Beihilfen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bzw. des Stadtbildes, wozu auch das Pflanzen und Sanieren von Bäumen zählt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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