43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wuppertal, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsfestsetzungen, Hangsicherungspflanzungen Standard.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wuppertal, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung schützt lebende Laubbäume, Eiben- und Gingkobäume sowie Obstbäume mit einem Kronenansatz in mindestens 1,70 Meter Höhe und einem Stammumfang von mindestens 100 cm (oder mehrstämmige Bäume mit mindestens zwei Einzelstämmen von jeweils 50 cm Umfang) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Sie regelt Ausnahmen für Fällungen und verpflichtet zu Ersatzpflanzungen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Satzung ansehen →Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche von Erhaltungssatzungen, örtlichen Bauvorschriften (Ortsbildsatzung und Gestaltungssatzung) und kombinierten Satzungen. Wenn eine Satzung Aussagen zur Gestaltung von Gebäudefassaden trifft, sind die betroffenen Fassaden innerhalb dieses Geltungsbereiches.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Wuppertal – Koordinierungsstelle Klimaschutz
Zuschuss bis 50% der förderfähigen Kosten für Dach- und Fassadenbegrünung privater Gebäude. Förderfähig: Vegetationsschicht, Ansaat, Pflanzen, Rankhilfen, Entsiegelung. Materialkosten bei Eigenleistung, Handwerksleistungen bei Fachfirma. Keine Doppelförderung mit reinen Begrünungsprogrammen, aber kombinierbar mit PV-Förderung.
Das Programm fördert Maßnahmen an Flachdächern (oder Dächern bis 15° Neigung) wie den Aufbau einer Vegetationsschicht, Ansaat und Pflanzen, sowie Maßnahmen an Gebäudefassaden wie vorbereitende Entsiegelung, Bodenaufbereitung, Rankhilfen und Pflanzmaßnahmen. Es richtet sich an private Eigentümer und Eigentümergemeinschaften.
Zum Programm →Träger: Stadt Wuppertal – Klimaschutz
Beratungsprogramm der Stadt Wuppertal zu energetischer Gebäudesanierung, Photovoltaik und Heizungstausch. Verweist auf KfW/BAFA-Bundesprogramme und NRW-Landesprogramme. Inklusive Solar- und Gründachpotenzialkataster.
Zum Programm →Träger: Stadt Wuppertal – Abt. 106.16 Baumschutz
Seit 2007 kostenlose individuelle Beratung für Grundstückseigentümer zu Pflanzung, Pflege und Schutz von Bäumen. Telefonisch oder vor Ort. Ergänzt die Baumschutzsatzung von 2019.
Das Programm zielt darauf ab, das Erscheinungsbild in den Fördergebieten aufzuwerten und die Wohnqualität zu verbessern. Es werden Zuschüsse für die genannten Maßnahmen gewährt, wobei ein Eigenanteil der privaten Eigentümer erforderlich ist.
Zum Programm →Die Stadt Wuppertal bietet seit 2007 ein kostenloses Beratungsprogramm an, um Grundstückseigentümern beim Umgang mit ihren Bäumen zu helfen. Dies umfasst die richtige Wahl des Standortes, der Baumart und die Beachtung von Abständen zu Gebäuden und Leitungen.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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