45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ammersee relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Nutzung der gemeindlichen Seeanlage zur Erholung. Sie enthält Verhaltensregeln und Verbote, wie das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen, die Beschädigung der Grünanlagen, das Campieren oder Nächtigen und das Führen von Hunden ohne Leine.
Satzung ansehen →Die Verordnung schützt Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (Obstbäume ab 60 cm) in 100 cm Höhe über dem Erdboden innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie dient der Sicherstellung einer angemessenen innerörtlichen Durchgrünung, dem Erhalt ortsbildprägender Bäume, der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der innerörtlichen Luftqualität sowie der Sicherung von Lebensräumen für Tiere. Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern. Ausnahmen können beantragt werden. Bei Verstößen können Ersatzpflanzungen gefordert oder Ausgleichszahlungen verlangt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt das Verhalten in allen gemeindlichen Grünanlagen, einschließlich Park- und Anlagenflächen, der Seepromenade, Liegewiesen, Freibadegeländen, Sport- und Spielflächen sowie Kinderspielplätzen. Sie untersagt unter anderem das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen, das Mitführen nicht angeleinter Hunde, die Beschädigung von Grünanlagen und ihren Bestandteilen sowie das Campieren oder Nächtigen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die öffentliche Niederschlagswassereinrichtung der AWA-Ammersee, zu der Niederschlagswasserkanäle, Regenwassersammler, Regenrückhaltebecken, Regenüberläufe und Versickerungsteichanlagen gehören. Ziel ist eine umweltverträgliche Niederschlagswasserbewirtschaftung. Die Gebührensatzung zur Niederschlagswassersatzung legt fest, dass die Niederschlagswassergebühr nach den überbauten und befestigten Flächen des Grundstücks bemessen wird, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird oder abfließt.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass unbebaute Flächen von Grundstücken, die nicht für eine Bebauung vorgesehen sind, nicht versiegelt werden dürfen. Schottergärten, nicht begrünte Steingärten und ähnlich eintönige Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrogeologischer Last oder geringem ökologischem Wert sind nicht zulässig. Die Ablösesumme für einen abzulösenden Kfz-Stellplatz beträgt je nach Lage zwischen 10.000 Euro und 18.000 Euro.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung notwendiger Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in dessen Nähe. Sofern die Gemeinde in begründeten Ausnahmefällen einer Ablösevereinbarung zustimmt, beträgt die Ablösesumme für jeden abzulösenden Kfz-Stellplatz 15.000 €. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablöse ist in den vorliegenden Snippets nicht explizit genannt, jedoch werden Anforderungen an Fahrradabstellmöglichkeiten beschrieben.
Satzung ansehen →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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