45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in München, Landeshauptstadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
In Bayern saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) bei B-Plan-Verfahren Standard. München setzt regelmäßig Begrünungsfestsetzungen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in München, Landeshauptstadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzverordnung schützt alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 1 Meter Höhe. Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 40 cm Umfang hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm beträgt. Obstbäume sind in der Regel ausgenommen, mit Ausnahme von Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel. Das Entfernen, Zerstören oder Verändern geschützter Gehölze bedarf einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Satzung ansehen →Die Satzung schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt werden. Dabei sollen standortgerechte und vorwiegend heimische Gehölzarten verwendet werden. Flachdächer von Garagen und Tiefgaragenzufahrten sind zu begrünen. Flachdächer ab 100 qm sollen flächig und dauerhaft begrünt werden. Auch geeignete, insbesondere großflächige Außenwände baulicher Anlagen sollen mit hochwüchsigen Kletterpflanzen begrünt werden. Offene Stellplätze sind mit Bäumen zu überstellen, einzugrünen und mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen.
Satzung ansehen →Die Satzung dient dazu, den Erholungs- und Freizeitcharakter von Grünanlagen zu sichern und unterschiedliche Nutzerinteressen auszugleichen. Sie untersagt gewerbliche Aktivitäten, Veranstaltungen und das Verunreinigen der Grünanlagen. Für bestimmte Sondernutzungen können Ausnahmen zugelassen werden, die gebührenpflichtig sind.
Satzung ansehen →Die Satzung legt Stellplatzrichtzahlen und Berechnungsgrundlagen fest, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Ein direkter Begrünungsbezug in Form einer Ablöse mit Begrünungspflicht konnte nicht explizit gefunden werden, jedoch schreibt die Gestaltungs- und Begrünungssatzung vor, dass offene Stellplätze mit Bäumen zu überstellen und einzugrünen sowie mit wasserdurchlässigen Belägen zu versesehen sind.
Satzung ansehen →Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden, die einen bestimmten Grenzwert für Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus nicht überschreiten. Es werden nur Gebäude gefördert, die vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E, F, G oder H aufweisen.
Zum Programm →Träger: Landeshauptstadt München
Bis zu 5.000 € Zuschuss zusätzlich zum Bund beim Heizungstausch auf erneuerbare Wärme. Kombination mit KfW 458 möglich.
Die Stadt München unterstützt die Begrünung von Vorgärten und die Pflanzung von Bäumen auf Firmengeländen, um die Lebensqualität und das Stadtklima zu verbessern.
Zum Programm →Die Stadt München gewährt Eigentümer*innen Zuschüsse für freiwillige Begrünungsmaßnahmen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung gilt für Anwesen mit mindestens vier Wohneinheiten oder Gewerbeflächen. Dachbegrünungen sind unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten förderfähig.
Zum Programm →Die Stadt München gewährt Zuschüsse für die Entsiegelung von Flächen. Dies trägt zur natürlichen Wasserversickerung, Biodiversität und Verbesserung des Stadtklimas bei.
Zum Programm →Träger: kommune
Zuschüsse für Begrünung von Vorgärten, Innenhöfen, Dächern, Fassaden + Entsiegelung. Programm „Grün in der Stadt" seit 1977 — eines der ältesten kommunalen Begrünungsprogramme Deutschlands.
Träger: kommune
Förderung freiwilliger Biodiversitätsmaßnahmen auf Privatgrund: Wildblumenwiesen, Nist- und Ruhestätten (Insekten/Fledermäuse/Vögel), insektenfreundliche Beleuchtung. Bis 50%, Einzelfall bis 90%. Mind. 4 WE oder öffentlich. Seit 08/2023.
Dieses Programm zielt darauf ab, die Artenvielfalt im Stadtgebiet zu fördern, indem es finanzielle Unterstützung für entsprechende Maßnahmen bietet.
Zum Programm →Die Stadt München gewährt Eigentümer*innen Zuschüsse für freiwillige Begrünungsmaßnahmen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung gilt für Anwesen mit mindestens vier Wohneinheiten oder Gewerbeflächen. Dachbegrünungen sind unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten förderfähig.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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