45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Augsburg zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
B-Plan-Begrünungs-/Entsiegelungs-Festsetzungen, in Bayern saP-Pflicht.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Augsburg relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg zielt darauf ab, die innerstädtische Durchgrünung und die damit verbundenen positiven Funktionen wie Lebensraum für Tiere, Verbesserung des Stadtklimas und Kohlenstoffspeicherung zu schützen und zu erhalten. Sie schützt Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Boden) oder mehrstämmige Bäume, bei denen ein Stammumfang über 50 cm liegt. Ausgenommen sind unter anderem Obstgehölze (mit Ausnahmen), Pappeln, Weiden, Thuja, Scheinzypressen und Fichten. Für geschützte Bäume ist in der Regel eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für Fällungen oder Veränderungen erforderlich. Während der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) gelten zudem strenge Vorgaben für den Schnitt bzw. die Rodung von Gehölzen und Sträuchern.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg regelt die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder bei Bauvorhaben. Obwohl sie keine direkte Begrünungspflicht für Stellplätze enthält, wird in den FAQs zur Bauordnung darauf hingewiesen, dass Vorgärten zur Auflockerung des Stadtbildes zu begrünen sind. Eine Umwandlung eines genehmigten Vorgartens in einen Kfz-Stellplatz erfordert einen erneuten Bauantrag.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Augsburg. Sie definiert Grünanlagen als alle Grünflächen und Parkanlagen im Eigentum oder Besitz der Stadt, die gärtnerisch angelegt, gepflegt und der Allgemeinheit unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Die Satzung legt Verhaltensregeln fest, um Beschädigungen oder Verunreinigungen zu vermeiden und die Erholung aller Nutzer zu gewährleisten. Für eine Nutzung über die Zweckbestimmung hinaus (Sondernutzung) ist eine Erlaubnis der Stadt Augsburg erforderlich.
Satzung ansehen →Die Stadt Augsburg erhebt Niederschlagswassergebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation. Die zugrunde liegende Entwässerungssatzung regelt die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung und legt fest, dass Niederschlagswasser möglichst ortsnah versickert, breitflächig verrieselt oder direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden soll.
Satzung ansehen →Das Solarförderprogramm der Stadt Augsburg fördert die Installation von Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) und Steckersolargeräten. Es beinhaltet einen Bonus für "Nachhaltige Flächennutzung", der auch die Kombination von PV-Anlagen oder Solarthermie mit Dachbegrünung umfasst. Die Dachbegrünung muss dabei über die Dauer der zehnjährigen Betriebspflicht in gutem Zustand erhalten bleiben. Es gibt auch Bestrebungen, ein eigenständiges Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung aufzulegen.
Zum Programm →Träger: Stadt Augsburg
Zuschuss für Wärmepumpen-Installation. Kombinierbar mit KfW 458.
Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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