45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Regensburg zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen mit hohem Welterbe-Bezug, in Bayern saP-Pflicht.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Regensburg relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Baumschutzverordnung dient dem Schutz wertvoller Bäume und regelt deren Pflege sowie die Bedingungen für Baumfällungen. In der Regel sind Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang (z.B. 100 cm in Bonn, 60 cm in Marburg und Mannheim, 80 cm in Karlsruhe) und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang (z.B. 150 cm in Bonn, 80 cm in Marburg) geschützt. Auch größere Eingriffe an geschützten Bäumen, wie das Abtrennen von Wurzeln oder bestimmte Schnittmaßnahmen, können genehmigungspflichtig sein. Bei Fällungen ist oft eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung vorgesehen.
Satzung ansehen →Die Satzung zielt darauf ab, eine angemessene Begrünung und Gestaltung von Baugrundstücken und baulichen Anlagen sicherzustellen und zu fördern, mit Fokus auf eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung. Nicht überbaute Flächen sollen vollständig begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt werden. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden, und pro 300 m² unbebauter Fläche ist mindestens ein Baum erster Wuchsordnung zu pflanzen. Baumpflanzungen nach der Stellplatzsatzung werden angerechnet.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt gestalterische Aspekte in der Ganghofersiedlung. Flachdächer sollen extensiv begrünt werden. Die Satzung wurde zuletzt geändert, um den Einbau von Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf Hauptgebäuden unter bestimmten gestalterischen Anforderungen zu ermöglichen.
Satzung ansehen →Die Grünanlagensatzung dient dazu, die vielfältigen Funktionen von öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen zu sichern und unterschiedliche Nutzerinteressen auszugleichen. Sie legt Regeln für das Verhalten in den Anlagen, das Mitführen von Hunden und die Benutzung von Spielanlagen fest. Eine besondere Benutzung, die über die Zweckbestimmung hinausgeht (z.B. Veranstaltungen oder Baumaßnahmen), bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit dem Gartenamt.
Satzung ansehen →Die Stadt Regensburg bietet Förderprogramme für nachhaltige Projekte, darunter auch für Dach- und Fassadenbegrünung, im Rahmen ihrer "Städtischen Förderungen zur Klimaanpassung" und "Städtischen Förderungen zum Klimaschutz". Ein spezifisches Förderprogramm "Regensburg resilient" wird im Kontext der Klimaanpassung erwähnt, das die Reduzierung von Hitze und die Erhöhung wohnungsnaher Grünflächen zum Ziel hat.
Zum Programm →Die Stadt Regensburg bietet Förderprogramme für nachhaltige Projekte, darunter auch für Dach- und Fassadenbegrünung, im Rahmen ihrer "Städtischen Förderungen zur Klimaanpassung" und "Städtischen Förderungen zum Klimaschutz". Ein spezifisches Förderprogramm "Regensburg resilient" wird im Kontext der Klimaanpassung erwähnt, das die Reduzierung von Hitze und die Erhöhung wohnungsnaher Grünflächen zum Ziel hat.
Zum Programm →Das Programm "Regensburg resilient" erforscht, wie Altstadtplätze klimaresilient gestaltet werden können, und plant die Umsetzung temporärer Anpassungsmaßnahmen. Es zielt darauf ab, Klimaresilienz erfahrbar zu machen.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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