45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Würzburg zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs-Festsetzungen mit Welterbe-Bezug, saP-Pflicht in Bayern.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Würzburg relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Es ist verboten, geschützte Bäume ohne Erlaubnis der Stadt Würzburg zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern. Dies umfasst auch schädigende Eingriffe in den Wurzelbereich. Bei Bauvorhaben, die geschützte Bäume betreffen, müssen entsprechende Angaben mit dem Bauantrag eingereicht werden. Die Verordnung dient dem Schutz und der Pflege des Stadt- und Landschaftsbildes, der Klimaverbesserung und der Lärmminderung. Verstöße können mit Geldbußen belegt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Benutzung aller öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt Würzburg, einschließlich Parks, Schmuckplätze, Ufer- und Promenadenwege. Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass die Anlagen und ihre Bestandteile nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Es gibt allgemeine Verhaltensregeln und Verbote, wie das Verlassen der Wege, das Betreten der Grünanlagen, das Beschädigen von Einrichtungen oder das Befahren mit Fahrrädern (ausgenommen Krankenrollstühle und Kinderwagen). Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Satzung ansehen →Förderung des Aufbrechens und Begrünens versiegelter Flächen, um neue Vegetationsflächen zu schaffen und die Versickerung zu verbessern. Die Förderung zielt darauf ab, die Folgen des Klimawandels, insbesondere Hitze und Starkregen, abzumildern. Reine Schotter- oder Kiesflächen sind nicht förderfähig.
Zum Programm →Förderung von extensiver, intensiver oder Retentions-Dachbegrünung. Die Stadt Würzburg fördert Dachbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, vor Starkregen zu schützen, die Biodiversität zu erhöhen und Lärm zu mindern. Die Kombination von Dachbegrünung mit Photovoltaik wird ebenfalls gefördert.
Zum Programm →Förderung von bodengebundenen Kletter- und Rankpflanzen oder wandgebundenen Pflanzsystemen für Fassaden. Die Stadt Würzburg fördert Fassadenbegrünungen, um das Stadtklima zu verbessern, vor Starkregen zu schützen, die Biodiversität zu erhöhen und Lärm zu mindern.
Zum Programm →Förderung des Einbaus von Zisternen zur Regenwassernutzung und Starkregenvorsorge. Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Regenwasserrückhalts und zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs für die Bewässerung von Grünflächen.
Zum Programm →Förderung der Pflanzung von standortgerechten Bäumen mit Mindestqualität (dreifach verpflanzter Hochstamm mit einem Stammumfang von mindestens 12-14 cm) auf privaten Grundstücken. Die Förderung soll die Pflanzung von Bäumen zur Verschattung, Verdunstungskühle und CO₂-Speicherung im Stadtgebiet unterstützen. Baumpflanzungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind nicht förderfähig. Die geförderten Maßnahmen müssen für mindestens 20 Jahre erhalten und gepflegt werden.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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