45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Nürnberg zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
In Bayern saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) in B-Plan-Verfahren Standard.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Nürnberg relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Nutzung von Fl chen, die mit Rasen, Blumen oder Geh lzen bestanden sind, g rtnerisch gepflegt werden und die die Stadt der Allgemeinheit zug nglich gemacht hat. Gr nanlagen dienen der Erholung und Entspannung, besitzen eine kologische und klimatische Funktion und die vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen besonderen Schutz. Sie enth lt allgemeine Verhaltensregeln, Verbote (z.B. Betreten von Pflanzbeeten, Vandalismus, unzul ssiges Grillen) und Regelungen zum Mitf hren von Hunden.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung wird an neue Vorschriften der Bayerischen Bauordnung angepasst. Neu ist, dass neben Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken auch Nutzungs nderungen zu Wohnen von der Stellplatzverpflichtung ausgenommen sind.
Satzung ansehen →Die Verordnung regelt den Schutz des Baumbestandes, um eine angemessene Durchgr rnung der bebauten Gebiete zu gew rleisten, das Stadt- und Ortsbild zu beleben, die Lebensqualit t zu erh hen, die Leistungsf higkeit des Naturhaushaltes zu steigern, Lebensraum f r wildlebende Tiere zu sichern, das Kleinklima g nstig zu beeinflussen und sch dliche Umwelteinwirkungen zu mildern. F llungen, ber fachgerechte Pflegema ahmen hinausgehende R ckschnitte und Eingriffe in den Wurzelbereich gesch tzter B ume bed rfen einer Genehmigung. Bei Baumbeseitigung kann eine Ersatzpflanzung verlangt werden. Ab dem 15.10.2025 entf llt die Anzeigepflicht f r Kronenpflegema ahmen und die Beseitigung vollst dig abgestorbener B ume.
Satzung ansehen →Die Satzung bezweckt die Sicherstellung und F rderung einer verbesserten Durchgr nung und Gestaltung der Baugrundst cke und baulichen Anlagen aus st dtebaulichen, stadtgestalterischen und stadt kologischen Gr nden sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Nicht berbaute Fl chen bebauter Grundst cke sind vollst dig zu begr nen und mit B umen und Str uchern zu bepflanzen. Schotterg rten sind nicht zul ssig. Flachd cher und D cher mit einer Neigung bis zu 20 ab 50 m Gesamtfl che sind mit einer extensiven oder intensiven Dachbegr nung auszustatten. Fassaden und Fassadenabschnitte ohne Fenster- oder T r ffnungen auf ber 3 m L nge sowie Mauern und geschlossene Einfriedungen ber 2 m H he sind mit Spalier- oder Klettergeh lzen fl chig zu begr nen.
Satzung ansehen →Träger: Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt
Förderung privater Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen in Stadterneuerungsgebieten. Bis 50% der Kosten, max. 30.000 EUR. Flächenpauschale: 75 EUR/m² bis 300m², danach 60 EUR/m². Gilt in 7 Stadterneuerungsgebieten (Nördl. Altstadt, Altstadt-Süd, Galgenhof/Steinbühl, Gleißhammer/St. Peter, St. Leonhard/Schweinau, Weststadt/Gibitzenhof, Langwasser).
Das Programm zielt darauf ab, die Lebens- und Aufenthaltsqualit t zu steigern und Klimaanpassungsma ahmen umzusetzen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen. Gef rdert werden Planungskosten, Herstellung neuer Baumstandorte, Dach- und Fassadenbegr nungen, Entsiegelung befestigter Fl chen und Ma ahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung in Verbindung mit Gr nma ahmen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Ma ahme erfolgen.
Zum Programm →Träger: Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt
Förderung privater Begrünungsmaßnahmen außerhalb von Stadterneuerungsgebieten. Bis 50% der Kosten, max. 15.000 EUR. ACHTUNG: Mittel für 2025 ausgeschöpft, Fortführung 2026 abhängig von Haushaltsgenehmigung.
Das Programm sollte zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Schaffung zus tzlichen Lebensraums f r Pflanzen und Tiere beitragen. Gef rdert wurden Pflanz- und Materialkosten f r Entsiegelung und Begr nung von Innenh fen und Vorg rten, Dach- und Fassadenbegr nungen sowie Baumpflanzungen. Die Antragstellung ist derzeit nicht mehr m glich, da die finanziellen Mittel ausgesch pft sind.
Zum Programm →Träger: Stadt Nürnberg / N-ERGIE
Bis zu 2.500 € Zuschuss für Wärmepumpen im Altbau. Kombinierbar mit Bund.
Das Umweltamt unterst tzt B rger bei der Pflanzung neuer B ume, um das Kleinklima zu verbessern, Feinstaub zu filtern, Sauerstoff zu erzeugen, L rm zu d mmen und Lebensraum f r Tiere zu schaffen. Gef rdert wird der Kaufpreis von Laub- oder Obstb umen (Hochstamm mindestens 16/18 cm Stammumfang bzw. Halb- oder Hochstamm mit mindestens 15 Liter Container oder 150 cm H he/Breite). Pro Grundst ck und Kalenderjahr k nnen maximal drei Ma ahmen gef rdert werden. Die Antragstellung ist bis zu 12 Monate nach dem Kauf des Baumes m glich.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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