43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bensheim, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bensheim, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung schützt Bäume aufgrund ihrer Schönheit, Seltenheit, Bedeutung für das Ortsbild, den Umweltschutz (insbesondere Kleinklima und Luftreinhaltung) sowie als Lebensraum für Tiere. Sie gilt im baurechtlichen Innenbereich der Gemarkungen Bensheim und Auerbach für Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm (gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden). Die Satzung regelt den Schutz von Bäumen und die Notwendigkeit einer Genehmigung für deren Beseitigung oder schädigende Maßnahmen. Sie legt fest, dass im Falle einer genehmigten Fällung eine Ersatzpflanzung in Abhängigkeit vom Stammumfang des zu ersetzenden Baumes durchgeführt werden muss. Ausgenommen sind unter anderem Bäume in Baumschulen und Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken sowie Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 70 cm.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung bildet die Grundlage für die kostenlose Fassadenberatung in der Innenstadt von Bensheim. Indirekt bezieht sie sich auf Begrünung, da Fassadenbegrünung als Maßnahme zur Verbesserung des Mikro- und Stadtklimas, Lärmschutz und ökologischen Aufwertung genannt wird. Die Stadt Bensheim bietet eine kostenlose Fassadenberatung an, die auf einer 2007 aufgestellten Gestaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt basiert. Ziel ist es, die Charakteristik jedes Gebäudes herauszuarbeiten und eine harmonische Einbindung in das Gesamtbild der Umgebung zu gewährleisten.
Satzung ansehen →Die Verordnung regelt die Nutzung öffentlicher Anlagen, wozu auch Park- und Grünflächen, Verkehrsgrünanlagen und Uferbereiche zählen. Sie verbietet das Betreten von Pflanzungen sowie die Beschädigung oder Verunreinigung von Rasenflächen, Bäumen und deren Wurzelbereichen, Pflanzungen und sonstigen Einrichtungen. Die Gefahrenabwehrverordnung legt Regeln für die Nutzung und den Schutz öffentlicher Anlagen fest, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Sie untersagt unter anderem das Betreten von Pflanzungen und die Beschädigung von Grünflächen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für das Einleiten, Abholen und Behandeln von Niederschlagswasser. Sie beinhaltet auch Bestimmungen zur Niederschlagswassererklärung, in der Flächen für Zisternen und Versickerung anzugeben sind. Die Entwässerungssatzung bildet die Grundlage für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren. Grundstückseigentümer müssen eine Niederschlagswassererklärung abgeben, in der versiegelte Flächen sowie Flächen, die in Zisternen entwässern oder versickern, anzugeben sind. Das Einleiten von Niederschlagswasser in Grundstückskläreinrichtungen ist unzulässig.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablöse von Stellplätzen konnte in den gefundenen Snippets nicht explizit festgestellt werden. Es wird jedoch erwähnt, dass bei Überschreitung der Nutzungstiefe auch die gewerbliche oder sonstige Nutzung des Grundstücks berücksichtigt wird, was auch dann gilt, wenn die Bebauung, gewerbliche oder sonstige Nutzung erst bei oder hinter der Begrenzung von 35 m beginnt. Die Stellplatzsatzung legt die Anzahl, Größe und Beschaffenheit der notwendigen Stellplätze und Garagen fest. Es gibt auch eine Satzung über die Einschränkung der Stellplatzpflicht im Gebiet der Altstadt für bestimmte Nutzungen.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm unterstützte Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wozu auch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen zählten. Die Förderung wurde in der Vergangenheit bereitgestellt, jedoch wurde das Förderprogramm aufgrund fehlender finanzieller Mittel bis auf Weiteres eingestellt.
Zum Programm →Das Förderprogramm unterstützte Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wozu auch die Dach- und Fassadenbegrünung zählten. Ziel war die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität, ökologische Aufwertung und Verbesserung der Luftqualität. Die Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung wurde in der Vergangenheit bereitgestellt, jedoch wurde das Förderprogramm aufgrund fehlender finanzieller Mittel bis auf Weiteres eingestellt.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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