43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Lampertheim, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Lampertheim, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Grünschutzsatzung reglementiert das Entfernen von Bäumen und Sträuchern in privaten Gärten in der gesamten Gemarkung Lampertheim. Sie schützt Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm sowie freiwachsende Hecken und Sträucher mit einer Mindesthöhe von 1,20 m und einer Länge von mindestens 5 m. Für Fällungen ist ein Antrag erforderlich, und es ist eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung zu leisten. Die Satzung ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung regelt die Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Niederschlagswassergebühren. Der Gebührenmaßstab ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt. Ab dem 01.01.2025 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,49 EUR pro Jahr für jeden angefangenen Quadratmeter relevante Grundstücksfläche. Die Satzung wurde zuletzt zum 01.01.2024 geändert und tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt, dass bauliche und sonstige Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Zahl und Größe sowie an einem geeigneten Standort hergestellt und auf Dauer rechtlich gesichert und unterhalten werden. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf eine Ablöse konnte nicht detailliert gefunden werden.
Satzung ansehen →Dieses Programm ist Teil des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und bietet Finanzierungshilfen zur Dach-, Fassaden- und Flächenbegrünung auf Privatgrundstücken im Stadtumbaugebiet Innenstadt. Es fördert auch Entsiegelungsmaßnahmen, den Rückbau von Schottergärten sowie Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt. Das Programm beinhaltet eine kostenfreie freiraumplanerische Fachberatung. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder andere bevollmächtigte Personen im Stadtumbaugebiet Innenstadt.
Zum Programm →Das Programm zielt darauf ab, den Anteil begrünter Flächen zu erhöhen und private Maßnahmen zum Klimaschutz zu unterstützen. Es fördert Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie die Umgestaltung von Schottervorgärten in begrünte Vorgärten. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohnhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Vereine für ihre Vereinsheime. Eine Kumulierung mit Landes- oder Bundesfördermitteln ist nicht erlaubt. Die Beantragung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich die Materialkosten geförd.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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