43 geschützte Arten in Hessen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bürstadt, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Frankfurter Klimabonus als Modell-Förderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Klimaplan. Hitzeinsel-Probleme im Rhein-Main-Gebiet.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Hessen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bürstadt, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Das Fassadenleitbild wurde entwickelt, um ein unstimmiges Bild der Innenstadt zu korrigieren und eine geschlossene Einheit zu schaffen. Es sieht unter anderem die Betonung des Erdgeschosses durch Farbe oder hochwertige Materialien vor und empfiehlt geschlossene Brüstungen für Balkone. Als Fassadenmaterialien sind Putz, Klinker oder Naturstein vorgesehen.
Satzung ansehen →Die genauen Inhalte der Entwässerungssatzung bezüglich Versickerung und Niederschlagswasser konnten ohne direkten Zugriff auf das Dokument nicht detailliert zusammengefasst werden. Es ist jedoch üblich, dass solche Satzungen Regelungen zur schadlosen Beseitigung von Niederschlagswasser enthalten, was auch Versickerungsgebote oder -möglichkeiten umfassen kann.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung der Stadt Bürstadt vom 21.03.2024 (in Kraft getreten am 01.10.2025) legt fest, dass bei Stellplatzanlagen für Kraftfahrzeuge mit mehr als 1.000 m² Gesamtnutzfläche eine Unterteilung durch eine raumgliedernde Bepflanzung von mindestens 15 % der Gesamtnutzfläche zwischen den Stellplatzgruppen erfolgen muss. Böschungen zwischen den Stellplatzflächen sind zu bepflanzen, und Baumscheiben sind gegen Überfahren zu sichern. Die Ablösung der Herstellungspflicht für PKW-Stellplätze durch Zahlung eines Geldbetrages ist auf Antrag möglich, wenn die Herstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht jedoch nicht.
Satzung ansehen →Die Stadt Bürstadt weist darauf hin, dass Bäume in besiedelten Räumen besonders geschützt sind. Eine Fällgenehmigung kann notwendig sein, und gegebenenfalls muss ein Ausgleich für gefällte Bäume geleistet werden. Es wird auch auf das bundesweite Fällverbot zwischen dem 1. März und 30. September hingewiesen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, z.B. bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Im Februar 2017 wurde im Rahmen der politischen Diskussion über eine Baumschutzsatzung in Bürstadt beraten.
Satzung ansehen →Die Stadt Bürstadt hat ein Anreizprogramm zur Modernisierung von Fassaden und Geschäftsflächen im Aktiven Kernbereich. Dieses Programm wird aus Mitteln des Zentrenprogramms, des Landesprogramms "Lokale Ökonomie" und Eigenmitteln der Stadt finanziert.
Zum Programm →Der Klima-Aktionsplan der Stadt Bürstadt zielt darauf ab, CO₂-Emissionen zu senken, erneuerbare Energien auszubauen und eine zukunftsfähige Infrastruktur zu schaffen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" wurden Maßnahmen in den Handlungsfeldern Mobilität, Wohnen und Wohnumfeld, Grün- und Freiflächen sowie Zusammenleben und Teilhabe entwickelt, die auch Entsiegelungsmaßnahmen umfassen können.
Zum Programm →Träger: WIBank Hessen
Zinsgünstige Darlehen für PV, Heizungsmodernisierung, Sanierung in Hessen.
Träger: HMUKLV Hessen
Förderung kommunaler und privater Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung.
Träger: WIBank
Zinsverbilligtes Darlehen ergänzend zum Bund. Keine direkten Wärmepumpen-Zuschüsse auf Landesebene 2026.
Träger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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