45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Dietmannsried, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Dietmannsried, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung legt fest, wer Gebührenschuldner ist und wie die Beiträge und Gebühren berechnet werden. Sie enthält Details zu den Flächen, die für die Berechnung herangezogen werden (z.B. werden Garagen und bestimmte Balkone, Loggien und Terrassen nicht berücksichtigt, es sei denn, sie sind an die Schmutzwasserableitung angeschlossen).
Satzung ansehen →Die Satzung legt die allgemeinen Bestimmungen für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung fest.
Satzung ansehen →Die Satzung enthält Bestimmungen zum Anschluss- und Benutzungszwang, zur Befreiung davon und zur Meldepflicht bei der Nutzung von Niederschlagswasser für Toilettenspülungen.
Satzung ansehen →Die genauen Inhalte bezüglich Begrünung sind ohne Einsicht in das vollständige Dokument nicht detailliert darstellbar.
Satzung ansehen →Es wird unter anderem festgelegt, dass je Bauparzelle mindestens 25 % der dafür vorgesehenen Fläche mit Sträuchern und Hecken gemäß Pflanzliste zu bepflanzen sind.
Satzung ansehen →Die Grünordnung ist ein integraler Bestandteil des Bebauungsplans, um die landschaftliche Einbindung zu gewährleisten.
Satzung ansehen →Die Begrünung von Flachdächern war bereits Bestandteil der Satzung. Es wurden Vorschläge gemacht, die Fassadengestaltung zu mehr als einem Drittel ökologisch zu gestalten und die Dachfläche zu zwei Dritteln zu begrünen. Zudem wird die Begrünung von auf der einsehbaren Westseite sowie einer weiteren Gebäudeseite von je mindestens einem Drittel bzw. ortsbildverträgliche Holzverschalungen gefordert, um Eingriffe in das Landschaftsbild zu minimieren.
Satzung ansehen →Die Grünordnung ist Teil der planungsrechtlichen Festsetzungen.
Satzung ansehen →Es ist eine Einsaat mit standortheimischem Saatgut (Mischung aus blühenden Kräutern und Gräsern, abzustimmen mit der Unteren Naturschutzbehörde) durchzuführen. Zur Entwicklung der Flächen ist eine zweischürige Mahd pro Jahr mit Abtransport des Mahdguts vorzunehmen, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15.07. stattfinden darf. Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel sind nicht zulässig.
Satzung ansehen →Das Programm soll Anreize für mehr Klimaschutz schaffen und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Es werden Anlagen für selbstgenutztes Wohneigentum gefördert, ausgenommen sind PV-Kleinstanlagen, die auch von Mietern bezuschusst werden können. Wichtig ist, dass die Anlagen noch nicht beauftragt, erworben oder installiert wurden.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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