45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Dingolfing, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Dingolfing, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung legt fest, wann Stellplätze herzustellen sind und wie deren Anzahl bemessen wird. Sie ermöglicht die Ablösung der Stellplatzpflicht gegen Zahlung eines Betrags an die Stadt, wobei die Entscheidung über den Abschluss eines Ablösungsvertrags im Ermessen der Stadt liegt. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablöse konnte in den vorliegenden Informationen nicht explizit gefunden werden, jedoch kann die Ablöse indirekt zur Finanzierung von Begrünungsmaßnahmen genutzt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, ein Beitrag erhoben wird. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten, überbauten, befestigten bzw. voll- oder teilversiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung abfließen kann. Die Stadt Dingolfing kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. Ein Benutzungsrecht besteht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist.
Satzung ansehen →Die Satzung legt allgemeine Verhaltensregeln für die Nutzung der Grünanlagen fest, um Beschädigungen, Verunreinigungen und Belästigungen zu vermeiden. Sie definiert Bestandteile und Einrichtungen der Grünanlagen und regelt unter anderem das Betreten von Pflanzbeeten, die Ausübung von Sport und die Benutzung von Wasseranlagen.
Satzung ansehen →Der Klimabonus Dingolfing fördert verschiedene Klimaschutzmaßnahmen. Im Rahmen der Klimawandelanpassung werden unter anderem Versickerungsanlagen und Regenrückhaltebecken gefördert. Die Stadt hat auch mobile Pflanzinseln angeschafft, um die Innenstadt zu begrünen und das Mikroklima zu verbessern.
Zum Programm →Die Stadt Dingolfing fördert Baumpflanzungen und Begrünungsmaßnahmen durch Aktionen, bei denen Bürger aktiv teilnehmen können. Ziel ist es, die Artenvielfalt zu fördern, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität in der Stadt zu steigern.
Zum Programm →Der Klimabonus Dingolfing fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz, wozu auch die Nutzung von Regenwasser durch Zisternen gehört. Die Installation einer Regenwassernutzungsanlage wird als sinnvoll erachtet, um kostbares Trinkwasser zu sparen und Regenwasser für Toilettenspülung und Gartenbewässerung zu nutzen.
Zum Programm →Der Klimabonus Dingolfing ist ein Förderprogramm der Stadt, das Anreize für Energieeinsparung und den Umstieg auf erneuerbare Energien schafft. Es fördert unter anderem die Begrünung von bisher unbegrünten Dächern oder die Begrünung von Neubauten. Der Austausch oder die Sanierung bestehender Gründächer ist nicht förderfähig. Förderfähige Kosten umfassen alle direkt mit der Anschaffung und dem Bau der Dachbegrünung verbundenen Kosten.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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