45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Donaustauf, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Donaustauf, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung gilt für unbebaute Flächen bebauter Grundstücke und die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im gesamten Gemeindegebiet. Sie schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Nicht zulässig sind geschotterte Steingärten sowie die Bepflanzung mit Koniferen und Nadelgehölzen. Zuwege und Zufahrten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und, wo möglich, mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen. Fensterlose Fassadenabschnitte ab 10 m Breite sowie Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports und Nebenanlagen sind mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Flachdächer von Tiefgaragenzufahrten sind zu begrünen. Offene Stellplätze sind mit Bäumen zu überstellen und einzugrünen, wobei für je 5 Stellplätze ein großer standortgerechter Laubbaum (Mindeststammumfang 20/25 cm) erforderlich ist.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung regelt die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung des Marktes Donaustauf. Die Beitrags- und Gebührensatzung legt die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Herstellung und Benutzung der Entwässerungseinrichtung fest. Dies umfasst auch Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,47 € pro Quadratmeter pro Jahr (Stand 2026).
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung regelt die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung des Marktes Donaustauf. Die Beitrags- und Gebührensatzung legt die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Herstellung und Benutzung der Entwässerungseinrichtung fest. Dies umfasst auch Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,47 € pro Quadratmeter pro Jahr (Stand 2026).
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt die Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen. In Verbindung mit der Freiflächengestaltungssatzung sind offene Stellplätze mit Bäumen zu überstellen und einzugrünen, wobei für je 5 Stellplätze ein großer standortgerechter Laubbaum erforderlich ist.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die unentgeltliche Benutzung der öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielanlagen und Bolzplätze des Marktes Donaustauf zum Zwecke der Erholung und des Spielens. Sie legt Verhaltensregeln fest, um Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlagen zu vermeiden.
Satzung ansehen →Der Markt Donaustauf fördert die Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen mit einem Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen Herstellungskosten, maximal jedoch 1.000,00 € pro Grundstück. Eigenleistungen werden nicht als zuschussfähige Kosten anerkannt. Das gesammelte Niederschlagswasser darf nicht als Trinkwasser verwendet werden, sondern dient als Brauchwasser zur Toilettenspülung oder Gartenbewässerung. Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet und beschriftet sein.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
QNG-zertifizierte Fensterbänke aus vier Sortimenten — von Helopal Gussmarmor mit Hagelschutz HW 5 bis Werzalit, dem bewährten Klassiker für gesundes Wohnen.
Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com