45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Eichstätt, GKSt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Eichstätt, GKSt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die unentgeltliche Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen zum Zweck der Erholung und des Spielens. Sie enthält Bestimmungen zum Verhalten in den Anlagen, Verboten (z.B. Befahren mit Kraftfahrzeugen, Verschmutzung) und der Möglichkeit, die Anlagen bei Bedarf zu sperren.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Entwässerungseinrichtung. Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit dessen Versickerung oder anderweitige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist. Ergänzend dazu gibt es die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS), die die Niederschlagswassergebühr nach den bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen bemisst. Diese Satzung berücksichtigt auch wasserdurchlässige Befestigungen und Gründächer mit reduzierten Faktoren bei der Gebührenberechnung. Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser versickert oder in Zisternen gesammelt wird, werden ebenfalls mit reduzierten Gebühren berücksichtigt.
Satzung ansehen →Die Verordnung stellt alle Bäume innerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile unter Schutz, ausgenommen sind unter anderem Bäume mit einem Stammumfang unter 60 cm (gemessen 130 cm über dem Erdboden), Obstbäume (außer Walnussbäume) und Bäume in Baumschulen zu gewerblichen Zwecken. Es ist verboten, Bäume ohne Genehmigung der Stadt Eichstätt zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablöse ist in der vorliegenden Satzung nicht explizit aufgeführt, jedoch können in Bebauungsplänen Begrünungsvorgaben für Stellplätze enthalten sein.
Satzung ansehen →Die Satzung enthält Vorgaben zur Gestaltung von baulichen Anlagen und privaten Freiflächen. Zur Verbesserung des Stadtklimas ist eine Begrünung der Fassaden entlang der Straßen und Hofräume mit Kletterpflanzen erwünscht. In Bebauungsplänen der Stadt Eichstätt finden sich zudem konkrete Pflanzgebote für Bäume und Sträucher in privaten Vor- und Wohngärten sowie auf öffentlichen Flächen.
Satzung ansehen →Das Programm fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Wohn- und Geschäftsbauten in der Altstadt, einschließlich Fassaden und Dächern. Es zielt darauf ab, die historische Struktur zu erhalten und die Entwicklung entsprechend dem Altstadtcharakter zu unterstützen.
Zum Programm →Das Programm unterstützt die Anlage und Neugestaltung von Vorgärten, insbesondere durch Freimachen, Entsiegelung und Begrünung.
Zum Programm →Das Programm fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Wohn- und Geschäftsbauten in der Altstadt, einschließlich Fassaden und Dächern. Es zielt darauf ab, die historische Struktur zu erhalten und die Entwicklung entsprechend dem Altstadtcharakter zu unterstützen.
Zum Programm →Das Programm fördert die Anlage und Neugestaltung von Vor- und Hofräumen sowie Vorgärten, insbesondere Freimachen, Entsiegelung und Begrünung, soweit sie prägend in den öffentlichen Raum hineinwirken. Eine Vollversiegelung von Hofräumen ist auszuschließen, und die funktionale Befestigung soll eine Versickerung ermöglichen und begrünte Flächen freilassen.
Zum Programm →Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Wohn- und Geschäftsbauten wird auch die Neugestaltung von Hofräumen unterstützt, wobei eine funktionale Befestigung eine Versickerung ermöglichen und begrünte Flächen freilassen soll.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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