45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Erlangen zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungs- und Klimaschutz-Festsetzungen, in Bayern saP-Pflicht.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Erlangen relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung gilt für Neubauten im gesamten Stadtgebiet und zielt darauf ab, eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke sowie Kinderspielplätze sicherzustellen und zu fördern. Sie schreibt vor, dass unbebaute Flächen zu begrünen sind, wobei standortgerechte und möglichst heimische Gehölzarten zu verwenden sind. Geschotterte Steingärten sind ausdrücklich nicht zulässig. Zudem sind fensterlose Fassadenabschnitte ab 3,00 m Breite sowie Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports, Nebenanlagen und insbesondere Industrie- und Gewerbegebäuden mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Flachdächer sind ebenfalls zu begrünen, sofern sie nicht für technische Anlagen oder zur Nutzung von Sonnenenergie benötigt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die allgemeine unentgeltliche Benutzung der von der Stadt Erlangen unterhaltenen öffentlichen Grünflächen und Erholungsgelände wie Spiel- und Bolzplätze. Sie enthält Verhaltensregeln, wie das Verbot des Fahrens mit Kraftfahrzeugen außerhalb zugelassener Wege, das Freilaufenlassen von Hunden und das Verunreinigen der Anlagen. Für den Schlossgarten gibt es eine separate Benutzungssatzung.
Satzung ansehen →Gefördert wird die Entsiegelung und Begrünung von Höfen und Freiflächen, wobei maximal 20 % der entsiegelten Fläche als sickerfähige Beläge ausgeführt werden dürfen und die restliche Fläche zu begrünen ist. Heimische Pflanzen und eine naturnahe Gestaltung werden bevorzugt.
Zum Programm →Die Stadt Erlangen fördert Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Höfen und Freiflächen. Förderfähig sind freiwillige Maßnahmen, die nicht bereits durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z.B. Ersatzpflanzungen) vorgeschrieben sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen.
Zum Programm →Die Stadt Erlangen fördert Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Höfen und Freiflächen. Förderfähig sind freiwillige Maßnahmen, die nicht bereits durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z.B. Ersatzpflanzungen) vorgeschrieben sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften und Unternehmen.
Zum Programm →Gefördert wird die Herstellung von Baumstandorten und das Pflanzen von Bäumen unter Einhaltung gesetzlicher Grenzabstände. Auch das Anlegen von insektenfreundlichen Blühflächen im bebauten Bereich wird unterstützt.
Zum Programm →Gefördert wird die Herstellung von Baumstandorten und das Pflanzen von Bäumen unter Einhaltung gesetzlicher Grenzabstände. Auch das Anlegen von insektenfreundlichen Blühflächen im bebauten Bereich wird unterstützt.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com