45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Falkenberg, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Falkenberg, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Das Förderprogramm bezieht sich auf die Fassaden- und Umfeldgestaltung im Sanierungsgebiet des Ortskerns Falkenberg. Es soll Anreize für Haus- und Grundstückseigentümer schaffen, Maßnahmen durchzuführen, die die städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützen. Es werden auch bauliche Anpassungen an die Auswirkungen des Klimawandels und Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen gefördert. Das Programm gewährt finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und kommunalen Haushaltsmitteln. Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstförderbetrag liegt je Grundstück bei 80.000 Euro im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und 60.000 Euro im übrigen Geltungsbereich der Gestaltungsfibel. Für spezifische Maßnahmenbereiche gibt es weitere Begrenzungen (z.B. 40.000 Euro für Maßnahmen nach § 4 Abs. 1 Buchstaben a), b) und c) im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung).
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die öffentliche Entwässerungsanlage und die Ableitung von Abwasser, welches Schmutzwasser und Niederschlagswasser umfasst. Sie definiert Abwasser als durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigtes oder in seinen Eigenschaften verändertes Wasser sowie von Niederschlägen aus bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Wasser. Sie unterscheidet zwischen Mischwasserkanälen (für Niederschlags- und Schmutzwasser) und Regenwasserkanälen (ausschließlich für Niederschlagswasser). Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung legt die Grund- und Einleitungsgebühren fest, wobei die Einleitungsgebühr nach der Menge der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) berechnet wird.
Satzung ansehen →Das Programm fördert Maßnahmen zur Fassadengestaltung und Umfeldgestaltung im Sanierungsgebiet des Ortskerns. Es beinhaltet auch bauliche Anpassungen an die Auswirkungen des Klimawandels und Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Eine explizite Erwähnung von Dachbegrünung ist in der Zusammenfassung des Förderprogramms nicht direkt ersichtlich, der Fokus liegt auf Fassaden- und Umfeldgestaltung.
Zum Programm →Das Programm fördert "bauliche Anpassungen an die Auswirkungen des Klimawandels und bauliche Maßnahmen zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen". Dies kann Entsiegelungsmaßnahmen einschließen, auch wenn "Entsiegelung" nicht explizit im Titel genannt wird.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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