45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Gauting zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Gauting relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
In verschiedenen Bebauungsplänen der Gemeinde Gauting finden sich Regelungen zur Begrünung. Beispielsweise müssen Vorgartenzonen begrünt oder bepflanzt werden, wobei nur auf maximal der Hälfte der Fläche Zufahrten und offene Stellplätze angelegt werden dürfen. Für Garagen/Carports sind begrünte Flachdächer zulässig. Unbebaute Flächen von Grundstücken, die nicht als Geh- und Fahrflächen oder Stellplätze dienen, sind gärtnerisch zu gestalten. Zudem wird in Bebauungsplänen die Verwendung von versickerungsfähigen Materialien für Stellplätze und Grundstückszufahrten vorgeschrieben. Ein Bebauungsplanentwurf erwähnt zudem Mindestanteile an Begrünung für Freiflächen und Fassadenbegrünung, insbesondere zum Quartierseingang und zum öffentlichen Straßenraum.
Satzung ansehen →In Bebauungsplänen wird die Anlage von Stellplätzen und Grundstückszufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. wassergebundene Decke, weitfugig verlegtes Pflaster, Schotterrasen, Rasengittersteine) gefordert.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung des Würmtal Zweckverbandes, der für die Schmutzwasserbeseitigung zuständig ist, weist darauf hin, dass Niederschlagswasser und Drainagewasser nicht in die Schmutzwasserkanäle eingeleitet werden dürfen. Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen Flächen ist vorrangig über die belebte Bodenzone zu versickern, wofür ausreichende Flächen vorzusehen sind. Bebauungspläne schreiben zudem wasserdurchlässige Beläge für Stellplätze und Zufahrten vor.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Gauting weist darauf hin, dass vor Baumfällungen oder starken Rückschnitten geprüft werden muss, ob Bäume durch einen Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt wurden. Bebauungspläne können Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen und zur Ersatzpflanzung bei Ausfall enthalten.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Gauting bietet ein Energiesparförderprogramm an, das unter anderem die Installation von Balkonkraftwerken mit 125 € pro PV-Modul, maximal 250 € je Anlage, fördert. Dies trägt indirekt zur Klimaanpassung bei.
Zum Programm →Die Gemeinde Gauting fördert das Engagement der Bürger für ein grünes Gauting durch Patenschaften und Spenden für Natur und Umwelt. Es gibt keine expliziten Förderprogramme mit festen Maximalbeträgen für Baumpflanz-Aktionen oder Vorgärten.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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