45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Greiling relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung dient dem Schutz und Erhalt der baukulturellen Landschaft und bietet gleichzeitig eine regulierte Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Sie enthält Regelungen zur Dachgestaltung, die extensiv oder intensiv begrünte Flachdächer zulassen. Auch Fassaden von Nebengebäuden sind in Bezug auf die Gestaltung geregelt.
Satzung ansehen →Die Satzung fordert eine ausreichende Bepflanzung und naturgemäße Ausführung von Zufahrten und Stellflächen, wobei nach Möglichkeit Pflasterrasen oder eine vergleichbare Ausgestaltung zu wählen ist. Stellplätze sind durch Bepflanzung abzuschirmen, und Stellplatzanlagen für mehr als 10 PKW sind durch Bäume und Sträucher zu gliedern.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die öffentliche Entwässerungseinrichtung. Sie enthält Bestimmungen zur Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang, wenn die Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt die Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung fest. Sie enthält Regelungen zum Grundstücksflächenbeitrag, der nicht erhoben wird, wenn kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Beitrag nacherhoben.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu privaten Grünflächen (Ortsrandeingrünung und Gewässerschutz). Es ist vorgeschrieben, pro 250 m² Fläche jeweils einen heimischen und standortgerechten Baum und Strauch zu pflanzen. Grundstücksabgrenzungen sind nur als frei wachsende Hecken oder lockere Einzelpflanzungen zulässig.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan fordert die Begrünung der Grundstücke entlang der Straßenfronten. Mindestens 20% der Grundstücksfläche sind zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten. Für je 500 qm Grundstücksfläche sind an geeigneten Stellen je ein Laubbaum 1. Ordnung und ein Laubbaum 2. Ordnung zu pflanzen. Zudem wird ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden gefordert, wobei Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu privaten Grünflächen (Ortsrand- und Gebietseingrünung) und naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.
Satzung ansehen →Die Begründung zu diesem Bebauungsplan weist auf das öffentliche Interesse an der Einsparung und sparsamen Verwendung von Wasserressourcen hin. Dies kann durch den Bau von Wasserzisternen zur Speicherung des Dachflächenwassers (zur Nutzung für Gartenwasser) erreicht werden.
Satzung ansehen →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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