43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Hamminkeln, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Hamminkeln, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Stadt Hamminkeln erhebt getrennte Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Gebührenberechnung für Niederschlagswasser basiert auf der Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Die Entwässerungssatzung sieht vor, dass Niederschlagswasser, welches von Dach- oder befestigten Flächen anfällt, auf dem Baugrundstück schadlos zur Versickerung zu bringen ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den Regeln der Technik entsprechen und den Flurabstand bei höchstem zu erwartenden Grundwasserspiegel sowie den Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens berücksichtigen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass in Zukunft dringend mehr Regenwasser versickert werden muss, um Wasserknappheit zu verhindern.
Satzung ansehen →Die Stadt Hamminkeln hat eine Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung getroffen, um den Gehölzbestand zu sichern und zur Klimaanpassung beizutragen. Die Satzung soll regeln, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt oder verändert werden dürfen und ist eine Reaktion auf die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die einen Nettoverlust an urbanen Grünflächen und Baumüberschirmungen verhindern soll. Baumfällungen im Innenbereich ohne Baumschutzsatzung müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden, wenn die Bäume das Ortsbild prägen.
Satzung ansehen →In den textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln finden sich konkrete Vorgaben zur Begrünung, wie extensive Dachbegrünung bei geringeren Dachneigungen, Pflanzung von Laubbäumen mit bestimmten Stammumfängen und die gärtnerische Gestaltung nicht überbaubarer und unversiegelter Flächen. Die Begrünungspflicht entsteht, wenn Dachflächen durch baugenehmigungspflichtige Maßnahmen neu geschaffen werden.
Satzung ansehen →In den textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln finden sich konkrete Vorgaben zur Begrünung, wie extensive Dachbegrünung bei geringeren Dachneigungen, Pflanzung von Laubbäumen mit bestimmten Stammumfängen und die gärtnerische Gestaltung nicht überbaubarer und unversiegelter Flächen. Die Begrünungspflicht entsteht, wenn Dachflächen durch baugenehmigungspflichtige Maßnahmen neu geschaffen werden.
Satzung ansehen →Diese Verordnung regelt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und beinhaltet Bestimmungen zum Schutz und zur Benutzung von Anlagen, wozu auch Grünflächen gehören. Es ist untersagt, Grünflächen zu beschädigen, zu verunreinigen oder Gegenstände darauf abzustellen. Die Stadt Hamminkeln informiert zudem über die Bedeutung und Pflege von Grünanlagen im Stadtgebiet, die der Erholung dienen, das Stadtklima verbessern und die Biodiversität fördern.
Satzung ansehen →In den textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln finden sich konkrete Vorgaben zur Begrünung, wie extensive Dachbegrünung bei geringeren Dachneigungen, Pflanzung von Laubbäumen mit bestimmten Stammumfängen und die gärtnerische Gestaltung nicht überbaubarer und unversiegelter Flächen. Die Begrünungspflicht entsteht, wenn Dachflächen durch baugenehmigungspflichtige Maßnahmen neu geschaffen werden.
Satzung ansehen →In den textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln finden sich konkrete Vorgaben zur Begrünung, wie extensive Dachbegrünung bei geringeren Dachneigungen, Pflanzung von Laubbäumen mit bestimmten Stammumfängen und die gärtnerische Gestaltung nicht überbaubarer und unversiegelter Flächen. Die Begrünungspflicht entsteht, wenn Dachflächen durch baugenehmigungspflichtige Maßnahmen neu geschaffen werden.
Satzung ansehen →Der Verfügungsfonds fördert kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen, die zur Aufwertung und Attraktivierung der Ortskerne Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog beitragen. Obwohl nicht explizit "Entsiegelung" genannt, können Maßnahmen zur Klimaanpassung und ökologischen Gestaltung von Garten- und Hofflächen im Rahmen dieses Fonds bezuschusst werden. Die Stadt Hamminkeln entwickelt zudem ein Klimaanpassungskonzept, das konkrete Lösungen, insbesondere naturbasierte Maßnahmen wie Grünflächen zur Regenwasseraufnahme, enthalten soll.
Zum Programm →Die Stadt Hamminkeln bietet eine Förderrichtlinie zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle von Ein- und Zweifamilienhäusern, die mindestens 10 Jahre alt sind. Gefördert werden unter anderem Dämmmaßnahmen des Daches. Obwohl nicht explizit als "Dachbegrünungs-Förderung" bezeichnet, kann die Dachdämmung in Kombination mit einer Dachbegrünung relevant sein. Es wird auch erwähnt, dass Dachbegrünungen als Maßnahme zur Klimaanpassung und zur Regenwasserrückhaltung dienen.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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