45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Kitzingen, GKSt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Kitzingen, GKSt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Stellplatzsatzung legt die erforderliche Stellplatzzahl für verschiedene Vorhaben fest und regelt die Möglichkeit der Ablösung der Stellplatzpflicht. Im Falle einer Stellplatzablöse hat die Gemeinde die Geldbeträge für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen, für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen, für die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen und gemeindlichen Mietfahrradanlagen oder für sonstige Maßnahmen zur Entlastung des ruhenden Verkehrs zu verwenden.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung zielt darauf ab, den städtebaulichen Charakter der Altstadt zu bewahren. Sie enthält Vorgaben für die Gestaltung von Anbauten, deren Materialien und Farben, sowie für die Anlage von Gartenflächen. Insbesondere ist das Anlegen von Schottergärten in den Gartenflächen zwischen der bestehenden Bauflucht und dem "Hindenburgring Nord" verboten.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung legt fest, dass in Schmutzwasserkanäle nur Schmutzwasser und in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden darf. Sie enthält auch Bestimmungen zur Benutzung der Entwässerungsanlage und zur Haftung. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung berücksichtigt bei der Gebührenberechnung Dachflächen mit Begrünung mit einem Faktor von 0,0, während unbegrünte Dachflächen einen Faktor von 1,0 haben. Zudem wird die angeschlossene Grundstücksfläche reduziert, wenn Niederschlagswasser in einer Zisterne mit mindestens 3 Kubikmeter Aufnahmevolumen gesammelt wird und diese einen Entlastungsüberlauf in die öffentliche Entwässerungsanlage hat.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm unterstützt Grundstückseigentümer in der Innenstadt bei der Entsiegelung und Begrünung von Flächen, um das Mikroklima zu verbessern und die biologische Vielfalt zu fördern.
Zum Programm →Das Förderprogramm zielt auf die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingens sowie von denkmalgeschützten Objekten ab. Es umfasst auch die Förderung von Fassadenbegrünung und Dachflächenbegrünung (außer an Denkmälern, Denkmalensembles und städtebauprägenden Gebäuden, es sei denn, es handelt sich um historische Zierformen).
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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