45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Marktredwitz, GKSt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Marktredwitz, GKSt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung legt fest, dass Schmutzwasser nur in Schmutzwasserkanäle und Niederschlagswasser nur in Regenwasserkanäle eingeleitet werden darf. Sie regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht für Grundstückseigentümer und enthält Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Abwasser.
Satzung ansehen →Die zusammenfassende Erklärung des Bebauungsplans weist auf die Integration eines Grünordnungsplans hin, der Maßnahmen zur Begrünung und zum Artenschutz im Gewerbegebiet festlegt.
Satzung ansehen →Die Satzung legt fest, dass für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte Grundstücke sowie für befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser nicht oder nur unwesentlich vom Boden aufgenommen werden kann, eine Niederschlagswassergebühr erhoben wird. Diese beträgt jährlich 0,45 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche (Stand 01.01.2025). Versiegelte Teilflächen bleiben unberücksichtigt, wenn das Niederschlagswasser der Entwässerungsanlage ferngehalten wird, z.B. durch Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer. Es gibt auch Regelungen zur Reduzierung der Gebühr bei Nutzung von Zisternen mit einem Mindestvolumen von 2 m³.
Satzung ansehen →Die Satzung definiert öffentliche Grünanlagen und legt Verhaltensregeln für deren Nutzung fest, um Gefährdungen, Schädigungen oder Belästigungen zu vermeiden. Sie untersagt unter anderem das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen, das Betreten von Zieranlagen und Biotopen sowie das Besteigen von Bäumen.
Satzung ansehen →Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Vorgärten nicht als monotone Kiesgärten angelegt werden dürfen und nicht überbaute Flächen sowie Vorgärten zu begrünen sind. Flachdächer sind intensiv oder extensiv zu begrünen, ausgenommen sind Dachterrassen. Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen ist zu sammeln und in den Regenwasserkanal zu leiten. Es wird auch auf die Pflanzung von Laubbäumen und die Verwendung von UV-reflektierendem Glas bei großflächigen Glasfassaden hingewiesen, um das Vogelschlag-Risiko zu minimieren.
Satzung ansehen →Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, wie Fassaden, Fenster, Türen, Dächer, Einfahrten, Einfriedungen und Treppen. Auch die Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen sowie die Schaffung von Stellplätzen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, z.B. durch ortstypische Begrünung und Entsiegelung von Flächen, sind förderfähig. Die Begrünung von Fassaden und Höfen sowie die funktionsgerechte Befestigung der Hofräume sind wesentlich für das Stadt- bzw. Ortsbild. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
Zum Programm →Gefördert werden Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Türen und Tore, sowie Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten und Dacheindeckungen. Auch Hofräume und Vorgärten (zur Straße orientiert), einschließlich Einfriedungen, sind förderfähig. Baunebenkosten können bis zu einer Höhe von 18% der anrechenbaren Kosten anerkannt werden. Maßnahmen unter 2.500 € sind nicht förderfähig.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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