45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Neumarkt i.d.OPf., GKSt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Neumarkt i.d.OPf., GKSt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Entwässerungssatzung regelt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) legt die Erhebung von Niederschlagswassergebühren fest, die sich nach der befestigten und abflusswirksamen Grundstücksfläche richten. Es gibt Beratungsangebote und die Möglichkeit von Beitrags- und Gebührenermäßigungen bzw. -befreiungen bei Regenwassernutzung und -versickerung. Die Stadt kann im Bebauungsplan auch Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser festsetzen.
Satzung ansehen →Die Satzung zielt darauf ab, das gewachsene Stadtbild der Altstadt zu bewahren und zu fördern. Sie enthält Vorgaben zur altstadtgerechten Bauweise und zur Gestaltung von Fassaden und Dächern. Im Rahmen der Grünordnung ist festgelegt, dass mindestens 25 % der Grundstücksflächen standortgerecht mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten sind. Je angefangene 150 qm Grundstücksfläche sind mindestens 2 Sträucher zu pflanzen. Je angefangene 500 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen oder zu erhalten. Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und in gepflegtem Zustand zu halten.
Satzung ansehen →Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr (gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden). Bei mehrstämmigen Bäumen ist der Schutz gegeben, wenn ein Stamm 50 cm Umfang erreicht. Ausgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss- und Birnbäume) sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien zu gewerblichen Zwecken. Es ist verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen. Schädigungen umfassen auch Störungen im Wurzelbereich. Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können mit Auflagen wie Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verbunden sein.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung der öffentlichen Grün- und Kinderspielanlagen im Stadtgebiet. Sie definiert Grünanlagen als alle der Allgemeinheit zugänglichen Grünflächen und Parkanlagen, die von der Stadt unterhalten werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, die Stadt haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. Die Satzung enthält auch Verbote, wie das Grillen oder Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Grünanlagen.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm "Klimaresiliente Stadt" bietet direkte finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Klimaanpassung, darunter Dach- und Fassadenbegrünung. Es ist Teil des Klimaanpassungskonzepts der Stadt.
Zum Programm →Das Förderprogramm "Klimaresiliente Stadt" bietet Förderangebote für private Entsiegelungsmaßnahmen. Das Kommunale Förderprogramm für private Bauherren unterstützt Sanierungs-, Bau- und Gestaltungsmaßnahmen in der Altstadt, einschließlich der Freimachung, Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten, Hofräumen und Zufahrten.
Zum Programm →Das Förderprogramm "Klimaresiliente Stadt" bietet direkte finanzielle Unterstützung für Baumpflanzungen. Das Kommunale Förderprogramm für private Bauherren unterstützt die Herstellung und Umgestaltung von Vorgärten, Hofräumen und Zufahrten (Freimachung, Entsiegelung, Begrünung).
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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