45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Neunkirchen a.Brand, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Neunkirchen a.Brand, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung regelt die allgemeine und unentgeltliche Benutzung der von der Marktgemeinde Neunkirchen a. Brand unterhaltenen öffentlichen Grünanlagen. Sie definiert, was als Grünanlage gilt und welche Verhaltensregeln für Benutzer gelten, um Beschädigungen oder Verunreinigungen zu vermeiden. Die Satzung untersagt unter anderem das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen außerhalb zugelassener Wege, das freie Laufenlassen von Hunden und das Verunreinigen durch tierische Exkremente, das Errichten offener Feuerstellen, Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen außerhalb zugelassener Flächen sowie gewerbliche Tätigkeiten.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde. Sie bezieht sich auf die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Satzung legt fest, dass Beiträge für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte Grundstücke erhoben werden, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Grundstücks- und Geschossfläche.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Der genaue Bezug zur Begrünung konnte in den verfügbaren Snippets nicht detailliert gefunden werden, jedoch ist es üblich, dass solche Satzungen auch Regelungen zu Begrünungsauflagen bei der Anlage von Stellplätzen oder bei Ablösezahlungen enthalten. Die Satzung wurde am 17.09.2025 vom Marktgemeinderat beschlossen und trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Gebäuden und Außenanlagen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Es zielt darauf ab, das historische Ortsbild zu erhalten, gestalterisch aufzuwerten und Maßnahmen zur Entsiegelung von Freiflächen zur Attraktivitätssteigerung des Wohnumfeldes zu fördern. Das Programm soll Anreize für Haus- und Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten schaffen, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungsrichtlinien durchzuführen. Dazu gehören auch Maßnahmen an Freiflächen durch Entsiegelung und gestalterische Aufwertung.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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