45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Schliersee, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Schliersee, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt das Verhalten in den Grünanlagen, um Belästigungen und Gefährdungen anderer zu vermeiden. Es ist untersagt, Grünanlagen und ihre Einrichtungen zu beschädigen oder zu verunreinigen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, ihrer Freiflächen und Einfriedungen. Sie besagt unter anderem, dass für das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild bedeutende Laubbäume nicht beseitigt oder beschädigt werden dürfen. Unbebaute Flächen von Grundstücken müssen begrünt und gärtnerisch mit heimischen Pflanzenarten gestaltet werden. Die Versiegelung von Baugrundstücken ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Satzung ansehen →Diese Satzung schreibt vor, dass unbebaute Flächen von Grundstücken, soweit sie nicht versiegelt sind, begrünt und gärtnerisch gestaltet werden müssen, wobei heimische Pflanzenarten zu verwenden sind. Die Versiegelung von Baugrundstücken ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Stellplätze oder sonstige befestigte Flächen sind durch Anpflanzungen, Pflasterzeilen mit wasserdurchlässigen Fugen und ähnliche Gestaltungselemente zu gliedern.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Erhebung von Beiträgen für die Entwässerungseinrichtung. Der Beitrag wird unter anderem für Grundstücke und befestigte Flächen erhoben, auf denen Abwasser anfällt. Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Ein Baugrundgutachten aus dem Jahr 2021 für ein Bauvorhaben in Schliersee stellte fest, dass keiner der anstehenden Böden zur Versickerung von Niederschlagswasser geeignet ist.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen. Es wird festgelegt, dass Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst oder in unmittelbarer Nähe herzustellen und auf Dauer zur Verfügung zu halten sind. Ein direkter Begrünungsbezug im Sinne einer Ablöse für nicht begrünte Stellplätze konnte in der Satzung nicht explizit gefunden werden, jedoch ist in der Gestaltungssatzung die Gliederung von Stellplätzen durch Anpflanzungen erwähnt.
Satzung ansehen →Die Gemeinde Schliersee unterstützt Baumpflanzaktionen, bei denen Schulkinder Tannenbäume im Wald pflanzen. Diese Aktionen werden in Zusammenarbeit mit Initiativen wie "Racks4Roots" und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. durchgeführt und dienen der Umweltbildung und dem Klimaschutz.
Zum Programm →Die Gemeinde Schliersee unterstützt Baumpflanzaktionen, bei denen Schulkinder Tannenbäume im Wald pflanzen. Diese Aktionen werden in Zusammenarbeit mit Initiativen wie "Racks4Roots" und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. durchgeführt und dienen der Umweltbildung und dem Klimaschutz.
Zum Programm →Die Gemeinde Schliersee unterstützt Baumpflanzaktionen, bei denen Schulkinder Tannenbäume im Wald pflanzen. Diese Aktionen werden in Zusammenarbeit mit Initiativen wie "Racks4Roots" und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. durchgeführt und dienen der Umweltbildung und dem Klimaschutz.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com