45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Simmelsdorf relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung regelt die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Simmelsdorf. Sie definiert Abwasser als Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist oder von Niederschlägen aus bebauten oder befestigten Flächen abfließt. Sie unterscheidet zwischen Mischwasserkanälen, Schmutzwasserkanälen und Regenwasserkanälen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen. Die Stellplatzpflicht kann durch einen Ablösevertrag erfüllt werden. Der Ablösebetrag für jeden nachzuweisenden Stellplatz ist auf 5.000 Euro festgesetzt.
Satzung ansehen →Diese ältere Stellplatzsatzung, die durch die Satzung vom 01.10.2025 abgelöst wurde, enthielt ebenfalls Regelungen zur Stellplatzpflicht und zur Ablösung. Der Ablösebetrag war hier ebenfalls auf 5.000 Euro pro Stellplatz festgesetzt.
Satzung ansehen →Die Seite informiert allgemein über Baumschutzverordnungen, die Gemeinden erlassen können, um Bäume und Sträucher innerhalb bebauter Ortsteile zu schützen. Sie weist darauf hin, dass das Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen genehmigungspflichtig sein kann und in der Regel Ersatzpflanzungen vorgenetzt werden müssen. Es wird empfohlen, sich bei der Gemeinde zu erkundigen.
Satzung ansehen →Im Rahmen dieser Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hüttenbach wird als Ausgleichsmaßnahme die Entwicklung einer Streuobstwiese durch die Pflanzung von mindestens 6 Obstbaum-Hochstämmen und eine extensive Nutzung des Grünlands (Mahd ab 1. Juli mit Mähgutabfuhr und ohne Düngung und Pflanzenschutz) festgesetzt.
Satzung ansehen →Diese Satzung für den Bereich Osternoher Weg sieht als Ausgleichsmaßnahme die Entwicklung einer Streuobstwiese (Pflanzung von 6 Obstbaum-Hochstämmen, Mahd ab 1. Juli mit Mähgutabfuhr ohne Düngung oder extensive Beweidung) auf einer Fläche von 1.800 qm vor. Zusätzlich ist jeweils die Hälfte der Waldrandlänge auf einer Tiefe von 5 m jährlich wechselnd von der Mahd auszusparen.
Satzung ansehen →Dieser Bebauungsplan enthält einen Grünordnungsplan, der die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. Es werden Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude und zur Grünordnung getroffen, um negative Auswirkungen auf das Ortsbild und Eingriffe in Natur und Landschaft zu mindern. Es wird darauf hingewiesen, dass Gehölzrodungen außerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fledermäusen (Anfang Oktober bis Ende Februar) durchzuführen sind.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung. Sie legt fest, dass ein Zuschlag erhoben wird, wenn Niederschlagswasser mit bestimmten Konzentrationen an Schadstoffen eingeleitet wird.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt Beiträge für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung. Sie besagt, dass für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben wird. Fällt diese Beschränkung später weg, wird der Beitrag nacherhoben.
Satzung ansehen →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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