45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Sommerhausen, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Sommerhausen, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, Gestalt, Struktur und des Ortsbildes. Sie enthält Regelungen zur Begrünung von Fassaden (bevorzugt mit Spalierobst, Kletterrosen oder Wein) und zur gärtnerischen Gestaltung unbebauter Flächen. Auch Pflanzgefäße können als Begrünungs- und Trennelemente eingesetzt werden. Die Satzung regelt die Genehmigungspflicht für Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich. Sie betont die Bedeutung von Bepflanzungen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und fordert die gärtnerische Anlage nicht überbauter Flächen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die öffentliche Entwässerungseinrichtung und beinhaltet Bestimmungen zum Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanäle. Die Satzung legt fest, dass in Schmutzwasserkanäle nur Schmutzwasser und in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden darf. Sie enthält auch Regelungen zur Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück, sobald ein Anschluss an die öffentliche Einrichtung besteht.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und die Möglichkeit deren Ablösung. Ein direkter Begrünungs-Bezug in Form von Begrünungspflichten für Stellplätze oder Dächer von Garagen konnte in dieser spezifischen Satzung für Sommerhausen nicht explizit gefunden werden. Es wird jedoch auf die Möglichkeit der Ablösung der Stellplatzpflicht verwiesen. Die Satzung legt die Anzahl der notwendigen Stellplätze fest und beschreibt die Möglichkeiten zur Erfüllung der Stellplatzpflicht, entweder durch Schaffung auf dem Baugrundstück oder einem geeigneten Grundstück in der Nähe, oder durch Abschluss eines Ablösungsvertrages.
Satzung ansehen →Das Förderprogramm ist Teil der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung und unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des historisch gewachsenen Ortsbildes. Es bezieht sich auf bauliche Maßnahmen, die im Einklang mit der Gestaltungssatzung stehen, und kann somit indirekt Begrünungsmaßnahmen umfassen, die zur Ortsbildpflege beitragen. Das Programm ist eine Anreizförderung zur Unterstützung privater Eigentümer bei Baumaßnahmen, die das Bewusstsein für ortsgemäßes Bauen und die Besonderheiten des Ortes fördern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewilligung der Fördermittel nach der Reihenfolge der Antragseingänge im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Zum Programm →Dieses Programm bezieht sich auf die Förderung von Versickerung und Regenwasserspeicherung durch die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr. Es werden Rückhalteeinrichtungen wie Zisternen, Rigolen und Gründächer berücksichtigt. Seit dem 01.01.2017 wurde in Sommerhausen die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Grundstückseigentümer, die Regenrückhalteeinrichtungen mit einem Entlastungsüberlauf in die öffentliche Entwässerungseinrichtung und einem Mindestaufnahmevolumen von 2,5 m³ nutzen, können eine Verminderung der gebührenpflichtigen Niederschlagswasserfläche beantragen.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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