43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Stadtlohn, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Stadtlohn, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die ursprüngliche Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Stadtlohn vom 21.03.1990 wurde zum 29.09.1997 aufgehoben.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Möglichkeit, von der Herstellung notwendiger Stellplätze abzusehen, wenn stattdessen ein Geldbetrag an die Stadt gezahlt wird. Die Verwendung dieser Geldbeträge soll der Erreichbarkeit des Bauvorhabens zugutekommen. Ein direkter Bezug zur Begrünung als Verwendungszweck der Ablösebeträge ist in den gefundenen Informationen nicht explizit aufgeführt, jedoch wird im Kontext von Bebauungsplänen die Schaffung von Stellplätzen auf privaten Grundstücken gefordert und Begrünungsmaßnahmen zur Verminderung von Aufheizungseffekten festgesetzt.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen. Die Gebührenberechnung für Niederschlagswasser basiert auf der Quadratmeterzahl der überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Dauerhaft begrünte Dachflächen und Flächen, von denen Niederschlagswasser in einen Regenwasserspeicher (Zisterne) oder eine Versickerungsanlage mit Notüberlauf bzw. Anschluss an die städtische Abwasseranlage eingeleitet wird, werden nur mit der Hälfte ihrer Größe berücksichtigt, vorausgesetzt, es besteht ein ausreichendes Stauvolumen.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung der Stadt Stadtlohn vom 19. Juli 2004 wird in einem Bebauungsplan erwähnt, gilt jedoch nicht für dessen Geltungsbereich. Der Bebauungsplan selbst enthält Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen, wie z.B. Vorgartenfestsetzungen und die Beschränkung der Grundflächenzahl, um Aufheizungseffekte zu vermindern.
Satzung ansehen →Der Verfügungsfonds ist Teil des Städtebauförderungsprogramms "Kleinere Städte und Gemeinden" und fördert Projekte, Aktionen und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Stadtlohner Innenstadt. Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes, wozu auch Begrünung gehört.
Zum Programm →Die Stadt Stadtlohn fördert die Errichtung, den Umbau und die grundhafte Erneuerung von Versickerungsanlagen und Zisternen, die ab dem Jahr 2022 errichtet werden. Ziel ist es, einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Grundwasserneubildung zu leisten. Für Versickerungsanlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung des Kreises Borken erforderlich. Zisternen müssen mindestens 3 m³ Wasser speichern können. Die Förderung erfolgt nach Fertigstellung und Vorlage der Rechnungen von Fachunternehmen.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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