43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Gronau (Westf.), Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Gronau (Westf.), Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Obwohl die Baumschutzsatzung aufgehoben wurde, gelten weiterhin Bestimmungen zum Erhalt von Bäumen und Gehölzbeständen. Dazu gehören Erhaltungsfestsetzungen gemäß § 9 BauGB Abs. 25 a) & b) für Bäume und Gehölze in gültigen Bebauungsplänen sowie der Schutz von Wallhecken, Hecken, Baumalleen und als Naturdenkmal festgesetzten Bäumen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW. Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen, Wald und Kurzumtriebsplantagen dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gefällt werden. Vor dem Fällen von Bäumen muss der Artenschutz gewährleistet sein.
Satzung ansehen →In Bebauungsplänen sind Vorgärten zu bepflanzen und Versiegelungen auf ein Minimum zu beschränken. Flache und flach geneigte Dächer sind zu begrünen. Pro 300 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Bestehende Grünstrukturen sollen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen möglichst erhalten bleiben. Bei Fällung eines im Bebauungsplan festgesetzten Baumes soll dieser durch eine klimaresiliente Art ersetzt werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen. Sie definiert Abwasser als Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Stadt Gronau stellt dezentrale und zentrale Anlagen zur Abwasserbeseitigung zur Verfügung, wozu auch dezentrale öffentliche Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser gehören. Die Stadt Gronau erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Satzung ansehen →Die Stadt Gronau gewährt Zuschüsse zur Neugestaltung und Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fassaden. Dies kann auch Begrünungsmaßnahmen umfassen. Die Förderung erfolgt in abgegrenzten innerstädtischen Bereichen der Stadtteile Gronau und Epe.
Zum Programm →Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünungen mit mindestens 5 cm Substratauflage. Zur Förderung der Biodiversität sollen mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Auch die Begrünung von Fassaden wird gefördert.
Zum Programm →Im Rahmen des Klima- und Umweltfonds wird die Entsiegelung von Schottergärten und befestigten Flächen auf dem Gronauer Stadtgebiet gefördert.
Zum Programm →Die Stadt Gronau fördert die Pflanzung von bis zu zwei heimischen Laubbäumen pro Grundstück oder Wohneinheit. Gefördert werden Obstbäume und Gehölze, die besonders wertvoll für die Vogel- und Insektenwelt sind. Die Bäume müssen als mehrmals verschulte Ballenware mit einem Stammumfang von 12 bis 14 Zentimetern gepflanzt werden. Die Pflanzung in Kübeln sowie die Förderung bei der Erstanlage eines Gartens oder bei verpflichtenden Pflanzmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Zum Programm →Die Stadt Gronau fördert die Pflanzung von bis zu zwei heimischen Laubbäumen pro Grundstück oder Wohneinheit. Gefördert werden Obstbäume und Gehölze, die besonders wertvoll für die Vogel- und Insektenwelt sind. Die Bäume müssen als mehrmals verschulte Ballenware mit einem Stammumfang von 12 bis 14 Zentimetern gepflanzt werden. Die Pflanzung in Kübeln sowie die Förderung bei der Erstanlage eines Gartens oder bei verpflichtenden Pflanzmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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