43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Ochtrup, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Ochtrup, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Stadt Ochtrup verfügt über eine Stellplatzsatzung und eine Stellplatzablösesatzung. Die allgemeine Bauverwaltung der Stadt Ochtrup erteilt Auskünfte zu diesen Satzungen. Ein direkter Bezug zur Begrünung im Rahmen der Stellplatzablöse-Satzung konnte in den vorliegenden Suchergebnissen nicht detailliert gefunden werden, jedoch ist die Satzung selbst vorhanden.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Ochtrup. Dies umfasst auch das Niederschlagswasser. Die Stadt kann den Anschluss des Niederschlagswassers im Einzelfall ausschließen, wenn es auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebieten anfällt und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verregnet, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Die Satzung legt auch fest, dass für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser Gebühren zu entrichten sind, die sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Flächen richten, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Satzung ansehen →Die Stadt Ochtrup hatte bis zum 31.07.2012 eine Baumschutzsatzung. Diese existiert in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bäume weiterhin durch Festsetzungen in Bebauungsplänen geschützt sein können. Bürger, die planen, einen Baum zu fällen, werden gebeten, sich vorher zu erkundigen, ob der Baum geschützt ist und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall die Eigentumsverhältnisse des Baumes geklärt werden sollten.
Satzung ansehen →Die Stadt Ochtrup fördert im Rahmen ihres Bürgerförderprogramms zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung Dach- und Fassadenbegrünungen. Ziel ist es, das Engagement der Bürgerschaft zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Zuwendungsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ochtrup oder Eigentümer von Wohngebäuden in Ochtrup. Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich.
Zum Programm →Die Stadt Ochtrup fördert im Rahmen ihres Bürgerförderprogramms zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung Dach- und Fassadenbegrünungen. Ziel ist es, das Engagement der Bürgerschaft zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Zuwendungsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ochtrup oder Eigentümer von Wohngebäuden in Ochtrup. Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich.
Zum Programm →Die Stadt Ochtrup fördert im Rahmen ihres Bürgerförderprogramms zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung die Installation von Regenwasserzisternen. Ziel ist es, das Engagement der Bürgerschaft zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Zuwendungsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ochtrup oder Eigentümer von Wohngebäuden in Ochtrup. Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich.
Zum Programm →Die Stadt Ochtrup fördert ab April 2026 die Entsiegelung privater Flächen, um mehr Grünflächen zu schaffen und zur Klimaanpassung beizutragen. Gefördert werden die Containerkosten für den Abtransport von Pflaster, Asphalt, Schotter oder Kies. Voraussetzung ist eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern, die dauerhaft unversiegelt bleibt und begrünt wird. Nachbarschaften können ihre Flächen zusammenlegen. Die entsiegelten Flächen sollen dauerhaft unversiegelt bleiben und bepflanzt werden.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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