Artenschutz-Atlas: 45 Arten · 10.953 Gemeinden · ein Atlas
Atlas·Bayern·Amberg-Sulzbach

Artenschutz in Sulzbach-Rosenberg, St

45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.

45
Arten im Kreis
19.379
Einwohner
8
Tiergruppen
26
Förderprogramme
Stadt-Atlas

Pflichten & Förderungen für Sulzbach-Rosenberg, St

Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Sulzbach-Rosenberg, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.

Eigene SatzungFörderprogramm
Förderung
Stadt Sulzbach-Rosenberg, St

Richtlinien für ein kommunales Förderprogramm der Stadt Sulzbach-Rosenberg zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Stadtsanierung Sulzbach-Rosenberg

Programm-Details ↗

Lokales Recht

Landesrecht & Behörden

Bayern(BY)

Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.

Landesnaturschutzgesetz
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Gesetzestext ↗
Zuständiges Landesamt
LfU — Bayerisches Landesamt für Umwelt
Webseite ↗
Landesbauordnung
Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 7 — Anlagen für Begrünung
Artenschutz-Leitfaden
Fachinformationen zum Artenschutz im Land
Zum Leitfaden ↗
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Amberg-Sulzbach - Fachreferat für Umwelt-, Immissions- und Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde)
Behörden-Webseite ↗
Was du tun musst

Sulzbach-Rosenberg, St: wenn du dach sanieren willst

Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.

MUSSGesetzlich
  • Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren

    § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle

  • Fledermausquartiere prüfen lassen

    § 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle

  • Untere Naturschutzbehörde kontaktieren

    § 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle

SOLLTEReihenfolge / Aufpassen
  • CEF-Maßnahmen vor Sanierungsbeginn umsetzen

    § 44 Abs. 5 BNatSchG (Funktionserhaltende Maßnahmen) · Quelle

  • BAFA-/KfW-Antrag vor Vertragsunterschrift einreichen

    BEG-Richtlinie BMWK 2024 (Antragsreihenfolge) · Quelle

DARFSTGeld / Vorteile
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung

    BEG-Richtlinie BMWK · Quelle

Hinweis: Diese Aufstellung dient ausschließlich der Erstinformation und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bauberatung. Verbindlich sind allein die jeweils geltenden Gesetzes- und Verordnungstexte sowie die Auslegung durch die zuständigen Behörden. Vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle (Bauamt, Untere Naturschutzbehörde, BAFA, KfW) prüfen oder einen Fachberater hinzuziehen.
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🌿 Begrünung & Klima

Klima, Pflichten und Förderung in Sulzbach-Rosenberg, St

Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Sulzbach-Rosenberg, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.

Klima-Indikatoren

Hitzeinsel-Intensität
6.0/ 10
Hoch

Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.

Starkregen-Risiko
Mittel

Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.

Bauliche Pflichten

Kommunale Satzungen

versickerung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sulzbach-Rosenberg (BGS/EWS) und S A T Z U N G für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Sulzbach-Rosenberg (Entwässerungssatzung – EWS –)

Versickerung

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg hat rückwirkend zum 01.01.2015 eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt, die sich aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren zusammensetzt. Dies soll eine verursachergerechte Abrechnung gewährleisten und Anreize für Abkopplungs- und Entsiegelungsmaßnahmen schaffen, um den natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück zu fördern und die Niederschlagswassereinleitung zu senken. Die Satzung definiert auch, welche Flächen als "gering versiegelt" gelten, darunter humusierte Gründächer ab 8 cm Gesamtstärke, drainierte Rasenflächen sowie humusierte oder begrünte Tiefgaragendächer mit Drainage.

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gestaltung

Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) der Stadt Sulzbach-Rosenberg

BegrünungBaumschutz

Die Satzung zielt darauf ab, die gewachsene Gestalt der historischen Altstadt Sulzbachs und des Ortskerns Rosenberg zu erhalten, zu schützen, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Sie schreibt vor, dass öffentliche Grünflächen und vorhandene Vorgärten zu erhalten und zu pflegen sind. Exotische Pflanzen (wie Thujen, Zedern, Zypressen) und Koniferen sind unzulässig. Zur Verbesserung des Straßen- und Platzbildes sind zum Stadtbild passende Bäume zu pflanzen.

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gruenflaeche

SATZUNG über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze in der Stadt Sulzbach-Rosenberg

Die Satzung regelt die Nutzung der im Stadtgebiet vorhandenen Grünanlagen und Spielplätze als öffentliche Einrichtungen der Stadt Sulzbach-Rosenberg. Sie definiert Grünanlagen als alle gärtnerisch angelegten Grünflächen und Parkanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind und von der Stadt unterhalten werden. Die Satzung untersagt unter anderem das Beschädigen und Verunreinigen der Anlagen, das Betreten oder Befahren von Rasenflächen und Anpflanzungen (soweit nicht gestattet) und das Mitbringen von Tieren sowie das Rauchen auf Spielplätzen.

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Förderprogramme (21)

Speziell in Sulzbach-Rosenberg, St

Kommunale Programme · 1
Förderung nach Antrag

Richtlinien für ein kommunales Förderprogramm der Stadt Sulzbach-Rosenberg zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Stadtsanierung Sulzbach-Rosenberg

Das Förderprogramm soll die städtebauliche Entwicklung der Altstadt Sulzbachs und des Ortskerns Rosenbergs fördern, indem geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Richtlinien sollen die Bereitschaft der Bürger zur Stadtbildpflege fördern und Mehrbelastungen der Bauherren aufgrund der Gestaltungssatzung ausgleichen.

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Land Bayern

Förderbanken & Landesprogramme · 5
bis 100.000 €✓ Verifiziert

BayernLabo — Bayern-Darlehen Erneuerbare Energien

Träger: BayernLabo

Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.

photovoltaiksanierungbayerndarlehen
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bayern — Wohnraumförderung "Eigenwohnraum"

Träger: BayernLabo

Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.

familienwohneigentumbayern
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BayernKLIMA — Klimaanpassung an Gebäuden

Träger: StMUV Bayern

Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.

Klimaanpassungdachbegruenungschwammstadtkommunen
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bayerischer Naturschutzfonds

Träger: Bayerischer Naturschutzfonds

Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.

Biodiversitätartenschutznaturschutzbayernstiftung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Träger: StMELF Bayern

Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.

vertragsnaturschutzbiotopeartenbayern
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Bundesweit verfügbar

KfW · BAFA · Bundes-Programme · 15
bis 270.000 €✓ Verifiziert

KfW 300 — Wohneigentum für Familien

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.

neubaufamilienwohneigentumqngkfw
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bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.

neubauwohngebaeudeklimafreundlichqngkfw
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bis 150.000 €✓ Verifiziert

KfW 261 — Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung)

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.

sanierungeffizienzhauskfwkredittilgungszuschuss
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bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 308 — Jung kauft Alt

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.

bestandfamiliensanierungkfwkredit
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bis 100.000 €✓ Verifiziert

KfW 358/359 — Genossenschaftliches Wohnen

Träger: KfW

Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.

genossenschaftwohneigentumkfwkredit
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bis 50.000 €✓ Verifiziert

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.

barrierefreiheitsanierungeinbruchschutzkfwkredit
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bis 21.000 €✓ Verifiziert

KfW 458 — BEG Heizungsförderung

Träger: KfW

Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.

Wärmepumpe
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Bundesförderung effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)

Träger: BAFA / KfW

Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.

sanierungheizungDämmungdachbegruenungfassadenbegruenung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Träger: KfW

Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.

photovoltaikSolarspeicherkfwkredit
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

EEG-Einspeisevergütung

Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber

Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.

photovoltaikeinspeisungeegvergütung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG EM — Dach- und Fassadenbegrünung als Hülle

Träger: BAFA

Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.

dachbegruenungfassadenbegruenungsommerlicher-waermeschutzbafazuschuss
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

BEG WG — Wohngebäude Klimafreundlich (Niedrige Treibhausgasemissionen)

Träger: KfW

Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.

neubauqngnachhaltigkeitdachbegruenung
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV)

Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.

Biodiversitätartenschutzbundkommunenverbaende
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

Förderprogramm „Stadtnatur" — Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Träger: BMUV / BfN

Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.

stadtnaturBiodiversitätKlimaanpassungdachbegruenungkommunen
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Förderung nach Antrag✓ Verifiziert

DBU-Naturerbe / DBU-Förderprojekte

Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.

naturschutzumweltdbukmuforschung
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Geschützte Arten

45 Arten in Sulzbach-Rosenberg, St und Umgebung

Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.

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