43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Tönisvorst, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Tönisvorst, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt die Pflicht zur unschädlichen Beseitigung von Abwässern (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) als öffentliche Aufgabe. Sie beschreibt die öffentliche Abwasseranlage, die im Trenn- oder Mischverfahren betrieben wird und auch dezentrale Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser umfasst.
Satzung ansehen →Die Satzung legt die Gebietszonen und die Höhe der Geldbeträge fest, die bei der Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen zu zahlen sind. Sie basiert auf § 48 BauO NRW.
Satzung ansehen →Ziel ist es, das Wohnen und Arbeiten in dichtbesiedelten und bioklimatisch belasteten Teilen des Stadtgebietes attraktiver zu machen und die stadtökologischen Verhältnisse zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur Herstellung einer dauerhaft funktionsfähigen, zusammenhängenden extensiven oder intensiven Begrünung auf Dächern sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen. Derzeit stehen leider keine Fördermittel zur Verfügung.
Zum Programm →Ziel ist es, das Wohnen und Arbeiten in dichtbesiedelten und bioklimatisch belasteten Teilen des Stadtgebietes attraktiver zu machen und die stadtökologischen Verhältnisse zu verbessern. Gefördert werden Neupflanzungen von standortgerechten und heimischen Hochstämmen, Obstbaumhochstämmen oder Insekten-/Vogelnährgehölzen mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Grundsätzlich nicht förderfähig ist die Neuanlage von Flächen mit Zierkies, Schotter und Kunstrasen sowie die Aufstellung von Gabionen, Kübeln oder anderen mobilen Behältern und deren Bepflanzung. Derzeit stehen leider keine Fördermittel zur Verfügung.
Zum Programm →Ziel ist es, das Wohnen und Arbeiten in dichtbesiedelten und bioklimatisch belasteten Teilen des Stadtgebietes attraktiver zu machen und die stadtökologischen Verhältnisse zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur Herstellung einer dauerhaft funktionsfähigen, zusammenhängenden extensiven oder intensiven Begrünung auf Dächern sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen. Derzeit stehen leider keine Fördermittel zur Verfügung.
Zum Programm →Ziel ist es, das Wohnen und Arbeiten in dichtbesiedelten und bioklimatisch belasteten Teilen des Stadtgebietes attraktiver zu machen und die stadtökologischen Verhältnisse zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen zur Entsiegelung von privaten und gewerblichen Flächen. Bei der Entsiegelung von Flächen, insbesondere in Wasserschutzzonen, ist die Unschädlichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser für den Wasserhaushalt festzustellen und eine wasserrechtliche Genehmigung der Wasserbehörde in Tönisvorst vorzulegen. Derzeit stehen leider keine Fördermittel zur Verfügung.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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