45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Velden, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Velden, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Verwaltungsgemeinschaft Velden informiert über die Möglichkeit für Gemeinden, Baumschutzverordnungen zu erlassen, um Bäume und Sträucher innerhalb bebauter Ortsteile zu schützen. Diese Verordnungen können Verbote zur Beseitigung und Zerstörung geschützter Bäume enthalten. In Ausnahmefällen sind Fällungen mit Genehmigung und oft mit Ersatzpflanzungen verbunden. Es wird geraten, vor einer Baumfällung bei der Gemeinde nachzufragen.
Satzung ansehen →Die Gestaltungssatzung regelt besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes. Sie kann auch die Begrünung von Gebäuden betreffen. Die Satzung gilt für die Häuser im Altortbereich Vorra und legt Details zur Gestaltung fest.
Satzung ansehen →Die Entwässerungssatzung regelt den Betrieb der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Marktes Velden. Sie definiert Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) und legt fest, welche Kanäle für welche Art von Abwasser bestimmt sind. Die Satzung enthält auch Bestimmungen zu Grundstücksanschlüssen und Grundstücksentwässerungsanlagen.
Satzung ansehen →Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung regelt die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung, basierend auf Grundstücks- und Geschossflächen.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung des Marktes Velden regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen. Sie legt die Anzahl der notwendigen Stellplätze fest und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ablöse der Stellplatzpflicht. Ein direkter Begrünungsbezug in Bezug auf die Ablöse konnte in den gefundenen Dokumenten nicht explizit festgestellt werden, jedoch können örtliche Bauvorschriften die Gestaltung von Grundstücken (z.B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten) regeln.
Satzung ansehen →Das kommunale Fassadenprogramm des Marktes Velden fördert private Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortskerns im ausgewiesenen Fördergebiet. Dazu gehören Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Hoftoren, Einfriedungen und Treppen. Explizit erwähnt wird die Begrünung von Fassaden und Höfen sowie die geringe Versiegelung von Hofflächen als wesentlich für das Ortsbild.
Zum Programm →Das Fassadenprogramm fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortskerns, wobei die Entsiegelung von Hofflächen als wichtiger Aspekt für das Ortsbild genannt wird.
Zum Programm →Das Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm zielt auf die optische Aufwertung des Eigentums und des Ortsbildes ab und befindet sich im Sanierungsgebiet.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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