45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Wörth a.d.Donau, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Wörth a.d.Donau, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung und definiert Niederschlagswasser als das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Es wird erwähnt, dass gesammeltes Niederschlagswasser zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung verwendet werden darf. In einem Flächennutzungsplan wird zudem die Dachbegrünung zur verzögerten Regenwasserabgabe und die Sammlung von Niederschlagswasser in Zisternen vor Einleitung in den öffentlichen Kanal als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme genannt.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen von bebauten Grundstücken. Sie trat am 01.01.2021 in Kraft. In Bebauungs- und Grünordnungsplänen werden zudem private Grünflächen mit Begrünung durch Ansaat/Bodendecker und Streuobstwiesen mit Regio-Ansaat Blumenwiese (insektenfreundlich) festgesetzt. Auch Pflanzgebote für Laubbäume in Gewerbegebieten und bei Geschosswohnungsbau sind in Bebauungsplänen zu finden.
Satzung ansehen →Dieses Kommunale Förderprogramm (KFP) existiert seit vielen Jahren und wurde 2012 überarbeitet und als Satzung beschlossen. Es bezuschusst private Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Maßnahmenbereich. Gefördert werden unter anderem die Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten sowie die Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Das Programm soll die Stadtbildpflege fördern und eine Mehrbelastung der Bauherren infolge der Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen ausgleichen. Es wird explizit erwähnt, dass Zuschüsse für die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Außenanlagen gewährt werden. Auch Maßnahmen im Zuge von Entsiegelung und Baumanpflanzungen werden im Kontext der Klimaanpassung und eines gesunden Kleinklimas genannt. Dach- und Fassadenbegrünung werden als Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu
Zum Programm →Dieses Kommunale Förderprogramm (KFP) existiert seit vielen Jahren und wurde 2012 überarbeitet und als Satzung beschlossen. Es bezuschusst private Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Maßnahmenbereich. Gefördert werden unter anderem die Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten sowie die Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Das Programm soll die Stadtbildpflege fördern und eine Mehrbelastung der Bauherren infolge der Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen ausgleichen. Es wird explizit erwähnt, dass Zuschüsse für die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Außenanlagen gewährt werden. Auch Maßnahmen im Zuge von Entsiegelung und Baumanpflanzungen werden im Kontext der Klimaanpassung und eines gesunden Kleinklimas genannt. Dach- und Fassadenbegrünung werden als Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu
Zum Programm →Dieses Kommunale Förderprogramm (KFP) existiert seit vielen Jahren und wurde 2012 überarbeitet und als Satzung beschlossen. Es bezuschusst private Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Maßnahmenbereich. Gefördert werden unter anderem die Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten sowie die Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Das Programm soll die Stadtbildpflege fördern und eine Mehrbelastung der Bauherren infolge der Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen ausgleichen. Es wird explizit erwähnt, dass Zuschüsse für die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Außenanlagen gewährt werden. Auch Maßnahmen im Zuge von Entsiegelung und Baumanpflanzungen werden im Kontext der Klimaanpassung und eines gesunden Kleinklimas genannt. Dach- und Fassadenbegrünung werden als Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu
Zum Programm →Dieses Kommunale Förderprogramm (KFP) existiert seit vielen Jahren und wurde 2012 überarbeitet und als Satzung beschlossen. Es bezuschusst private Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Maßnahmenbereich. Gefördert werden unter anderem die Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten sowie die Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Das Programm soll die Stadtbildpflege fördern und eine Mehrbelastung der Bauherren infolge der Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen ausgleichen. Es wird explizit erwähnt, dass Zuschüsse für die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Außenanlagen gewährt werden. Auch Maßnahmen im Zuge von Entsiegelung und Baumanpflanzungen werden im Kontext der Klimaanpassung und eines gesunden Kleinklimas genannt. Dach- und Fassadenbegrünung werden als Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu
Zum Programm →Dieses Kommunale Förderprogramm (KFP) existiert seit vielen Jahren und wurde 2012 überarbeitet und als Satzung beschlossen. Es bezuschusst private Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Maßnahmenbereich. Gefördert werden unter anderem die Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten sowie die Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Das Programm soll die Stadtbildpflege fördern und eine Mehrbelastung der Bauherren infolge der Umsetzung von Gestaltungsgrundsätzen ausgleichen. Es wird explizit erwähnt, dass Zuschüsse für die Instandsetzung von Fassaden, Dächern und Außenanlagen gewährt werden. Auch Maßnahmen im Zuge von Entsiegelung und Baumanpflanzungen werden im Kontext der Klimaanpassung und eines gesunden Kleinklimas genannt. Dach- und Fassadenbegrünung werden als Maßnahmen zur Klimaanpassung und zu
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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