45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Baiersdorf, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Baiersdorf, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der reduzierten Grundstücksfläche, die sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit einem Gebietsabflussbeiwert ergibt. Dieser Beiwert repräsentiert den Anteil der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser abfließt.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen oder Fahrradabstellplätzen bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen. Die Gemeinde kann durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen, die unter anderem die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen regeln. Die genauen Ablösemodalitäten und ein direkter Begrünungsbezug innerhalb der Ablösesatzung konnten in den öffentlich zugänglichen Dokumenten nicht detailliert gefunden werden, jedoch wird die Möglichkeit der Begrünung von (Fahrrad-)Stellplätzen in Bebauungsplänen empfohlen, um Grünstrukturen zu schaffen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung der öffentlichen Grünflächen und Erholungsgelände der Stadt Baiersdorf, wie Spielplätze, Bolzplätze und Freizeitflächen. Sie enthält Bestimmungen zum Verhalten in den Anlagen, zum Mitführen von Hunden (Leinenpflicht, Beseitigung von Hundekot) und zu den Nutzungszeiten von Spielplätzen. Die Satzung dient dem Schutz und der Pflege der Grünanlagen sowie der Gewährleistung der Sicherheit und Erholung der Bevölkerung. Sie untersagt unter anderem das Beschädigen oder Verunreinigen der Anlagen, das Errichten offener Feuerstellen, Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen sowie gewerbliche Tätigkeiten. Hunde sind an der Leine zu führen, und deren Verunreinigungen sind umgehend zu entfernen.
Satzung ansehen →Das Programm zielt darauf ab, ortsbildprägende Gebäude in der Altstadt zu erhalten und zu sanieren. Förderfähig sind Maßnahmen, die den ortstypischen Gestaltungsbestimmungen entsprechen, darunter auch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.
Zum Programm →Das Programm zielt darauf ab, ortsbildprägende Gebäude in der Altstadt zu erhalten und zu sanieren. Förderfähig sind Maßnahmen, die den ortstypischen Gestaltungsbestimmungen entsprechen, darunter auch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.
Zum Programm →Das Programm zielt darauf ab, ortsbildprägende Gebäude in der Altstadt zu erhalten und zu sanieren. Förderfähig sind Maßnahmen, die den ortstypischen Gestaltungsbestimmungen entsprechen, darunter auch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.
Zum Programm →Die Stadt Baiersdorf fördert den Bau von Regenwasserzisternen mit einem Speichervolumen von mindestens 2 Kubikmetern auf bereits bebauten Grundstücken. Zuschussfähig sind Material- und Nebenkosten. Eine Förderung ist ausgeschlossen in Baugebieten, in denen der Bau von Zisternen bereits durch Satzung vorgeschrieben ist.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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