45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Höchstadt a.d.Aisch, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Höchstadt a.d.Aisch, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Diese Satzung regelt die Benutzung der von der Stadt Höchstadt a.d.Aisch unterhaltenen öffentlichen Grünflächen und Erholungsgelände (z.B. Spielplätze, Bolzplätze, Freizeitflächen). Sie legt Verhaltensregeln fest, um Gefährdungen, Schädigungen oder Belästigungen zu vermeiden. Untersagt sind unter anderem das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen, das freie Herumlaufenlassen von Tieren (insbesondere Hunden) und das Beschädigen von Pflanzen oder Einrichtungen. Die Pflege öffentlicher Grünflächen wird als wichtig für die Ökologie, das Lokalklima und die Lebensräume für Pflanzen und Tiere beschrieben.
Satzung ansehen →In den Begründungen zu Bebauungsplänen werden oft Festsetzungen zur Begrünung getroffen. So wird beispielsweise für unbebaute Grundstücksflächen, ausgenommen Stellplätze, Arbeits- und Lagerflächen, vorgeschrieben, diese als Garten- oder Grünflächen anzulegen und gärtnerisch zu unterhalten, inklusive Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern. Auch die Begrünung von Gebäudevorfeldern durch Baumreihen oder Großstrauchgruppen kann gefordert werden. Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, insbesondere zur Begrünung von Gebäuden, erlassen.
Satzung ansehen →Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung regelt die Erhebung von Niederschlagswassergebühren. Es wird festgelegt, dass für Flächen, von denen Niederschlagswasser in einer Zisterne oder Versickerungsanlage gesammelt wird, keine Niederschlagswassergebühren anfallen. Bei einem Überlauf von der Sammelvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage werden pro Kubikmeter Stauraum 20 m² Grundstücksfläche von der Berechnung der Niederschlagswassergebühren abgezogen. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,34 € pro m² pro Jahr. Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch beabsichtigt, im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms den Einbau von Zisternen in Neubauten vorzuschreiben und den nachträglichen Einbau zu fördern.
Satzung ansehen →Die Stadt Höchstadt a.d.Aisch hat ein Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude. Dieses Programm hat zur Klimaanpassung beigetragen, indem es Hausbesitzer bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt hat. Im Rahmen des Klimaanpassungsmanagements wird auch die Entsiegelung von Flächen als Maßnahme zur Rückhaltung von Regenwasser und dezentralen Versickerung genannt, um Überschwemmungen vorzubeugen. Im Klimaschutzprogramm wird vorgeschlagen, bis Ende 2024 einen Plan zur Begrünung unnötig versiegelter Flächen zu erstellen und zügig mit der Entsiegelung zu beginnen, um das Schwammstadtprinzip voranzutreiben.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
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